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Sony Ericsson --->Unverschämtheit !




Gast
09.02.2007, 17:17 Uhr
Hallo Leuts.

Habe nen K750i im jahre 2005 gekauft. Hat aber vor kurzem den Geist aufgegeben. Von der Rechnung her hat der noch ca. 7 Monate Garantie. Na gut, ich bin zur "ich bin doch net blöd" gefahren und das Handy zur Reparatur abgegeben. Ne Woche später erhalte ich einen Brief, drin stand, dass alle Sony Geräte die im Jahr 2005 gekauft wurden, haben nur 1 Jahr Garantie. Was sagt ihr dazu ? man hat doch als normalverbraucher 2 Jahre gesetzliche Gewährliestung!. Das ist einfach zum kotzen sowas was die da für Regel aufstellen. rotest:. Ich weiß jetzt net ob ich zu nem Anwalt mich wende oder nicht. Hätte eh nichts gekostet, weil versichert.

edit: regelung ist erst im Ende 2006 eingetreten.

Ich denke das Handy-Forum sollte mal wieder belebt werden , daher verschoben in die Kategorie Handys - Gruß Gast
#1




Gast
09.02.2007, 17:25 Uhr
Hmmm, das ist wirklich beschissen ...

Aber wenn Sony das damals so gemacht hat, kannst
jetzt herzlich wenig dagegen tun, auch nen Anwalt
wäre da machtlos
#2

Gast
09.02.2007, 17:38 Uhr
sry du hast mich net verstanden, die regelung ist 2006 eingetreten. Nicht damals.
#3

Gast
09.02.2007, 17:47 Uhr
Hast Du aba nicht so geschrieben :razz:

Naja, Du könntest darauf bestehen das die Garantie die
beim Kauf bestanden hat, auch gegeben wird.

Ich weiß nicht wo Du das Handy gekauft hast, aber der jenige
Shop hat sicherlich noch seine eigenen AGB´s, die dann dort
gelten. Meistens wird nach einer längeren Zeit dann aber zum
Hersteller verwiesen. Wenn Sony 2005 2 Jahre Garantie gegeben
hat, musst Du die auch bekommen
#4




Gast
10.02.2007, 13:32 Uhr
Die gesetzliche Gewährleistungsdauer für neue in der BRD gekaufte Geräte beträgt 2 Jahre.

Egal was der Hersteller für bestimmungen für seine Geräte gibt (ausgenommen verschleißteile wie in deinem Fall z.B der Akku)

Um die gewährleistung zu von 24 Monaten ab Kaufdatum bekommen, musst Du Dich mit dem Schreiben von SE an den Blödmarkt wenden, denn nur der Verkäufer und nicht der Hersteller, (der gibt nämlich keine Gewährleistung sondern Garantie) steht in der Gewährleistungspflicht.

bei weiteren Fragen -> posten

Greetz vom Deagle
#5

Gast
10.02.2007, 16:03 Uhr
2005 gekauft..die regelung tritt 2006 in kraft..

Wo dein problem junge?

nein aber jetz mal im ernst wenn die regelung erst 2006 in kraft getreten ist und du 2005 gekauft hast hast du keine garantie mehr..

eigentlich kannse dir ja auch nen neues handy kaufen. genug geld hast du doch.
#6

Gast
10.02.2007, 17:56 Uhr
Das handy wurde am 11.2005 gekauft und 11.2007 haben wir noch net junge. Und gesetzlich sind es 2 Jahre.
#7

Gast
10.02.2007, 18:02 Uhr
Dann hast Du noch Garantie, entweder es wird repariert oder
Du bekommst ein neues, dass aber meistens erst nach der 3.
Reparatur.
#8

Gast
10.02.2007, 18:34 Uhr
ja normalerweise hab ich das ja noch, aber die wollen das halt net reparieren, weil Sony sich sowas ausgedacht hat.
#9

Gast
10.02.2007, 18:37 Uhr
Können die Dir das "schwarz auf weis" zeigen ? (wegen dem einem Jahr Garantie von Sony bla blaa)
Ansonsten berufst Du dich auf Deine Rechte als Käufer.
#10

Gast
11.02.2007, 00:43 Uhr
moin,

bei meinem k300i, bei real gekauft, hat real die reparaturkosten vom joystick übernommen.
man muss zwischen garantie und gewährleistung unterscheiden, das eine kommt vom hersteller und muss mindestens 6 monate betragen (kann aber auch länger), das andere muss der händler übernehmen, und das sind 2 jahre. das problem dabei ist jedoch, das sich 6 monate nach dem kauf die beweispflicht umkehrt und der käufer beweisen muss, dass ein mangel bereits beim kauf bestanden hat. (so stand das mal in irgendeiner fachzeitschrift.) ob das aber auch so gehandhabt wird....?
nun, real hat jedenfalls keine probs gemacht, und ging auch mit 4 wochen relativ flott.
:tschau:
#11

Gast
11.02.2007, 10:37 Uhr
der herr steller gibt meistens blos 1 jahr garantie das ander jahr gewährleistung von deinem händler. also ab zum händler und drauf bestehen.
#12


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