Moin moin,
ich habe zwei Rechnungen von Kabeldeutschland (KD) erhalten, beide mit Posten über Mehrwertdienste á 8,3193 € je Verbindung (also handelt es sich um die schrittweise Abrechnung eines vorher abgeschlossenen Abos) von Next-ID. Hab ich aber niemals abgeschlossen und ist auch nicht möglich, da Kabeldtl. die 0900 Nummern gesperrt hat für meinen Festnetzanschluss und 0180 Nummern für so etwas gesetzlich nicht vorgesehen sind. Leider habe ich es versäumt schon bei der ersten rechtzeitig meine Rechnungen online zu überprüfen (was ich sowieso am meisten hasse), und konnte KD nicht mehr rechtzeitig verbieten den einen Betrag von der dieser Rechnung vom Juli von meinem Konto abzubuchen.
Ich widersprach also vor einer Woche der ersten Rechnung zuerst bei KD, aber die haben negativ geantwortet, mit der Begründung ich solle mit diesen Anliegen bei Next-ID widersprechen.
Eben als ich heute, beim Schreiben des Widerspruches und der Rückforderung des Geldes aus der ersten Rechnung an Next-ID, meine Online-Rechnungen im Kundenportal von KD nochmal überprüft hatte, sah ich, dass Next-ID schon wieder an meine Euros will. Dieser zweiten Rechnung habe ich heute direkt bei KD widersprochen, und weiß nun, dass die dann nix von meinen Konto fordern und höchstens Next-ID nochmal bei mir auftreten könnte. Aber das ist ja dann kein Problem, müssten die ja dann nachweisen und notfalls klagen. Da kommen sie nicht weit. Ich will nun noch an meine 40€ aus der ersten Rechnung im Juli rankommen, zuzüglich eines Schadensersatzes von 10€, einfach weils gerecht ist. Deshalb schreibe ich jetzt hier mal noch zwei Briefe von mir an KD und Next-ID rein, damit vielleicht auch andere etwas davon haben, und vor allem, dass man mir vielleicht nochmal helfen kann. Die sind relativ selbst erklärend, und ich würde nun gerne Wissen, ob ich da alles richtig gemacht habe. Musterbriefe hierfür folgen demnächst, wird bestimmt einigen helfen. Die erste Rechnung sieht so aus: Code: Artikelnr. Rufnr. Zielrufnummer Datum Beginn Dauer USt.Satz Betrag
9xxx5 030xxxxx65 FESTENTGELTCC0 28.05.2010 20:56:xx 00:00:00 19% 8,3193
9xxx5 030xxxxx65 FESTENTGELTCC0 07.06.2010 20:56:xx 00:00:00 19% 8,3193
9xxx5 030xxxxx65 FESTENTGELTCC0 17.06.2010 20:56:xx 00:00:00 19% 8,3193
9xxx5 030xxxxx65 FESTENTGELTCC0 27.06.2010 20:56:xx 00:00:00 19% 8,3193
Zwischensumme (netto und EUR) 33,2772 Next-ID Anschrift ist die: Code: Verbindungen über NEXT ID technologies
GmbH
Mildred-Scheel-Straße 1
53175 Bonn
bei Rückfragen:
Telefon: 0800 237 7000
Telefax: 0800 237 8000
Email:
[Zur Link-Ansicht bitte registrieren.]
Mein Widerspruch an Kabeldeutschland: Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich sämtliche Kosten in der Rechnung Nr. 1xxxxx0, meine Kundennr:0xxxxx7, daymen Nachname, Broadwaystr. 30 , 02312 New York. Ich verbiete ihnen den darin aufgeführten Betrag von meinen Konto abzubuchen. Desweiteren haben sie ab sofort auch nicht mehr die Erlaubnis irgendwelche Rechnungsforderungen der Next-ID GMBG von meinen Konto abzubuchen. Falls sie darin mit mir nicht übereinstimmen, ziehe ich in Erwägung die Einzugsermächtigung zu kündigen, und überweise ihnen nur noch selber den Betrag der mir rechtmäßig erscheint.
Desweiteren fordere ich unabhänig davon die Zustellung meiner Telefonrechnungen über den Postweg. Notfalls gegen eine Kostenpauschale von bis zu 3€ monatlich.
Ich sehe keinen weiteren Erklärungsbedarf, da ich in der vorhergehenden Korespondenz schon meinen Standpunkt ausführlich erläutert habe.
Anbei die Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
daymen
PS: Warum lässt sich da niemand was einfallen bzgl. der Masche von Next-ID? Kabeldeutschland hat doch dadurch auch nur zusätzlichen Aufwand der sich bestimmt nicht rechnet.
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Und jetzt das wohl wichtigste.
Mein Widerspruch an Next-ID und meine Rückforderung des Rechnungsbetrages sowie die Forderung eines Schadensersatzes: Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren
letzten Monat stellten sie mir eine Rechnung á 39,60 € aus. Die Artikelnr. wäre die 9xxx5 und mein Name ist daymen, Telefonnr. 030xxxxx65. Hiermit widerrufe ich die von ihnen berechneten Gebühren, da ich in keinster Weise die Möglichkeit habe einen solchen Mehrwertdienst zu nutzen. Über 01805 Rufnummer ist dies nicht im Gesetz vorgesehen und 0900 Rufnummern sind von meinem Festnetzanbieter Kabel Deutschland gesperrt. Ich fordere nun aufgrund von §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt BGB die Rückzahlung der von ihnen eingenommenen Beträge, sowie einer Schadensersatzpauschale von 10€ für die mir zusätzlich anfallenden Verwaltungsarbeiten wegen ihrer unrechtmäßigen Aneignung meines Eigentums aufgrund von §§ 823 Abs. 1 BGB.
In den Anlagen sind die genaueren Rechnungsdaten hinterlegt.
Falls es ihnen nicht möglich ist mir den Betrag über Kabeldeutschland zurückzubuchen, teile ich ihnen gerne noch meine Kontodaten auf Anfrage mit.
Sehen sie davon ab auf Dritte zu verweisen, sie sind hierfür verantwortlich. Nur Kabeldeutschland hat das Recht auf Dritte zu verweisen wegen der Telefonabrechnungsgegebenheiten nach dem deutschen Recht.
Falls sie nicht reagieren sollten, werde ich zuerst zum Verbraucherschutz gehen und in Erfahrung bringen, ob dort schon eine Sammelklage gegen sie vorliegt, und ansonsten selbst den gerichtlichen Weg einleiten.
Desweiteren verbiete ich ihnen weitere Forderungen gegen mich zu stellen, wie sie zum Beispiel aus der folgenden Rechnung für diesen Monat über x,xx€ hervorgehen. Da müssen sie schon beweisen das sie da im Recht sind, und notfalls klagen, wenn sie weiteres Geld haben wollen.
Mit freundlichen Grüßen
daymen
| | | #1 |
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Bis auf die Rechtschreibfehler klingen die Briefe ganz gut. Aber wie kann das sein, dass Next-ID einfach Geld von dir einfordert? Ich würde mich da auch bei Kleckerbeträgen ohne Umwege sofort einer Sammelklage anschließen, die es wenn, das wirklich so eine Masche des Unternehmens ist, sicher bereits gibt.
| | #2 | |
Und die Sammelklage bewirkt dann in 3 Jahren mal was... oder auch nicht.
Und ja, Typo korrigieren
| | #3 | |
Naja die Masche ist die: die müssen nicht nachweisen wann und wo ich das Abo abgeschlossen habe, wenn sie Kabeldeutschland oder in anderen Fällen der Telekom die Rechnung schicken. Und der Telefonanbieter ist dann verpflichtet die Summen zu verrechnen, solange nicht der Kunde dagegen widerspricht. Da reicht es aus, wenn einer von vier nicht widerspricht, und dann von diesen 25% nur nochmal ein Viertel nicht gegen Next-ID schreibt, und die haben schwarze Zahlen. Erst wenn der Telefonanbieter nicht mehr die Beträge verrechnet, weil der Kunde in Widerspruch gegangen ist, wird Next-ID tätig und fordert die ausgewiesenen Gebühren. Viele lassen sich abschrecken, obwohl man nur nix tun muss, und auf eine Klagen warten müsste.
Aber wenn man zu spät widerspricht, hat man dann Probleme, wie ich mit der ersten Rechnung.
Das machen die schon seit Mitte 2009 so, und bei google findet man dazu schon was unter "rechnung next-id".
| | #4 |
| ---- Schreiben 1 ----
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich sämtliche Kosten in der Rechnung Nr. 1xxxxx0, meine Kundennr:0xxxxx7, daymen Nachname, Broadwaystr. 30 , 02312 New York. Ich verbiete ihnen den darin aufgeführten Betrag von meinen Konto abzubuchen.
--> Da kann ja jeder daher kommen.
Desweiteren haben sie ab sofort auch nicht mehr die Erlaubnis irgendwelche Rechnungsforderungen der Next-ID GMBG von meinen Konto abzubuchen.
--> Das Verbot des Abbuchens ist rechtlich gesehen der Widerruf der Einzugsermächtigung.
Falls sie darin mit mir nicht übereinstimmen, ziehe ich in Erwägung die Einzugsermächtigung zu kündigen, und überweise ihnen nur noch selber den Betrag der mir rechtmäßig erscheint.
--> Dieser Satz ist angesichts der oberen Aussage also Quatsch.
Desweiteren fordere ich unabhänig davon die Zustellung meiner Telefonrechnungen über den Postweg. Notfalls gegen eine Kostenpauschale von bis zu 3€ monatlich.
Ich sehe keinen weiteren Erklärungsbedarf, da ich in der vorhergehenden Korespondenz schon meinen Standpunkt ausführlich erläutert habe.
--> Kann man machen, würde ich jedenfalls nie machen.
Anbei die Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
daymen
---- Schreiben 2 ----
Sehr geehrte Damen und Herren
letzten Monat stellten sie mir eine Rechnung á 39,60 € aus.
--> á verwendet man, wenn es um eine Mehrzahl geht: 3 Tomaten á 80g; 2 Dinge á 140 Euro usw.
Die Artikelnr. wäre die 9xxx5 und mein Name ist daymen, Telefonnr. 030xxxxx65.
--> Die Artikelnr. wäre die 9xxx5? Na wenn sie's nicht ist, würde ich als Next-ID erstmal nix machen.
Hiermit widerrufe ich die von ihnen berechneten Gebühren, da ich in keinster Weise die Möglichkeit habe einen solchen Mehrwertdienst zu nutzen.
--> kein, keinst, am keinstesten ^^
Über 01805 Rufnummer ist dies nicht im Gesetz vorgesehen und 0900 Rufnummern sind von meinem Festnetzanbieter Kabel Deutschland gesperrt.
--> Es ist nicht im Gesetz vorgesehen, dass du 01805 Rufnummern nutzen kannst? Dieser Schluss ergibt sich aus der Verwendung von "dies" in dem Satz.
Ich fordere nun aufgrund von §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt BGB die Rückzahlung der von ihnen eingenommenen Beträge, sowie einer Schadensersatzpauschale von 10€ für die mir zusätzlich anfallenden Verwaltungsarbeiten wegen ihrer unrechtmäßigen Aneignung meines Eigentums aufgrund von §§ 823 Abs. 1 BGB.
--> Zwei §§-Zeichen werden dann verwendet, wenn man mehrere aufzählt: §§ 812 I 1, 1. Alt, 433 I 1, 280 I BGB. Bei einem Verweis, dann natürlich nur ein §-Zeichen. §812 I 1, 1. Alt BGB ist richtig in dem Fall. § 823 I BGB jedoch nicht. Da fehlt es am Pflichtwidrigkeitszusammenhang und du müsstest Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit beweisen, was bei vorliegender Sachlage unmöglich ist.
Im Übrigen forderst du "Schmerzensgeld" und keinen "Schadensersatz". Für Schadensersatz musst du nämlich einen Schaden nachweisen. Du willst bloß Schmerzensgeld, weil du es als "fair" betrachtest. Juristisch ist Schmerzensgeld aber vollkommener Quatsch. Fordere Schadensersatz für die entstandenden Hotline- und Briefkosten, die dann anschließend kurz aufschlüsselst.
In Etwa:
1. Portokosten: 3,95€
2. Telefonkosten: 4,66€
Gesamt: (Ich hasse Kopfrechnen) €
In den Anlagen sind die genaueren Rechnungsdaten hinterlegt.
Falls es ihnen nicht möglich ist mir den Betrag über Kabeldeutschland zurückzubuchen, teile ich ihnen gerne noch meine Kontodaten auf Anfrage mit.
--> Direkt mitteilen.
Sehen sie davon ab auf Dritte zu verweisen, sie sind hierfür verantwortlich. Nur Kabeldeutschland hat das Recht auf Dritte zu verweisen wegen der Telefonabrechnungsgegebenheiten nach dem deutschen Recht.
Falls sie nicht reagieren sollten, werde ich zuerst zum Verbraucherschutz gehen und in Erfahrung bringen, ob dort schon eine Sammelklage gegen sie vorliegt, und ansonsten selbst den gerichtlichen Weg einleiten. Sammelklagen sind in Deutschland unzulässig. Da wirste nix finden.
Desweiteren verbiete ich ihnen weitere Forderungen gegen mich zu stellen, wie sie zum Beispiel aus der folgenden Rechnung für diesen Monat über x,xx€ hervorgehen. Da müssen sie schon beweisen das sie da im Recht sind, und notfalls klagen, wenn sie weiteres Geld haben wollen.
Mit freundlichen Grüßen
daymen
| | #5 | |
Schönen dank, eigentlich wollte ich dich sowieso persönlich fragen, aber du warst schneller.
Naja mal sehen was wird, hab erstmal die Mails schon abgeschickt, die wissen ja was los ist. Sind ja meistens klüger als ich selber. Je nach dem wie es ausgeht, werde ich dann mal die Texte überarbeiten.
| | #6 |
Boah ey, mir hängts grad zum Hals raus. KD hat mich auf meine Frist von 6 Wochen hingewiesen, welche am Sonntag um ist. Jetzt werd ich den Widerspruch noch per Postexpressschreiben für 20 Eier heute verschachern, wenn die mir bis 17 Uhr (hab ich so gefordert) keine Empfangsbestätigung zurücksenden.
Edit:
Ah schön, wenigstens haben sie nach meiner vierten Mail (hatte ein paar Anlagen vergessen und noch etwas Nachgetragen ) geantwortet. Also ich glaube ich werde da nur zu einem Anwalt gehen können, Verbraucherschutz wird da auch nicht so helfen können... Zitat:
Sehr geehrter Herr daymen,
Vielen Dank für Ihre Mail.
Die NEXT ID technologies GmbH ist ein erfahrener Telefondienstleister, der sich auf Service-Rufnummern (0800, 0900 u. a.) und Auskunftsdienste spezialisiert hat.
Als Verbindungsnetzbetreiber erbringt die NEXT ID die technische Verbindungsleistung zwischen Nutzer und Diensteanbieter. Für Werbung, Inhalt und Gestaltung der (Mehrwert)-Dienste sind die jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich.
Von Ihrem Anschluss wurde eine Servicerufnummer angewählt und dort per Tastendruck ein Abonnement bestellt. Die Abrechnung des Abonnements erfolgt im 10-Tage-Rhythmus bis zur Kündigung.
Das Abo umfasst eine Leistung im Bereich der Erwachsenenunterhaltung, wie z.B. Erotik, Horoskope etc.
Unter der Rufnummer 01805 – 48 1999 (0,14 Cent/min aus dem dt. Festnetz) kann dieses Abo problemlos und unabhängig von der Bestellnummer gekündigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung von dem Anschluss erfolgen muss, an dem auch das Abo abgeschlossen wurde.
Es grüßt Sie
Die Sachbearbeiterin
NEXT ID technologies Team
| | | #8 | |
wenn ein unternehmen unrechtmäßig was von deinem kontoabbucht, lass die buchung zusätzlich einfach zurückgehen. dann kriegen sie dein geld auch nicht.
| | #9 | |
Hm, klingt gut. Dann würde aber Kabeldtl evtl etwas sauer sein. Weil ich kann ja nur von denen Rückbuchen.
| | #10 | |
Ja, genau das ist das Problem. Daher würde ich es auch nicht machen. Du schadest damit KD aber nicht Next-ID, die ihr Geld von KD ja sowieso (erstmal) bekommen.
| | #11 | |
@daymen: Netter Versuch, die Offenlegungspflicht der Rechnung auf irgendeinen Unbekannten abzuwälzen. Next-ID stellt was in Rechnung, also haben Sie die Posten auch darzulegen und zu begründen. Geht beides nicht, so kriegen sie kein Geld. Unabhängig davon, wer was und wie im Hintergrund steht.
| | #12 | |
Hallo,
mein Sohn hat dasselbe Problem. Gleiche Beträge alle 10 Tage , dann eine monatliche Rechnung über Kabel deutschland. Angeblich weiß er auch nicht, wie er dazu gekommen ist. Wie ist die Sache ausgegangen?
| | #13 | |
Hallo,
mein Freund hat auch so nen Mist gemacht!
Danke für deine Mühe Daymen, deine Infos sind nützlich.
"Unter der Rufnummer 01805 – 48 1999 (0,14 Cent/min aus dem dt. Festnetz)" --- Sprachbox----
habe ich so gerade eben meine Voice-abo mit wenigen Tastendrücke gekündigt. Wichtig: von dem Telefon aus anrufen, mit dem der Vertrag abeschlossen wurde!!
Die Spachbox sagt, dass das Abo gekündigt ist und ausläuft.
(über die Leistung und Dauer habe ich keine Infos)
Bin jetzt auf meine nächste Abrechnung meines Anbieters gespannt, habe mit denen abgeklärt, dass ich sonst künftig den Betrag von Next ID einbehalten werde. Man sagte mir, dass es mit der nächsten Abrechnung kein Problem ist.
So weit, so gut.....melde mich dann noch mal
| | #14 | Zitat: Naja die Masche ist die: die müssen nicht nachweisen wann und wo ich das Abo abgeschlossen habe, wenn sie Kabeldeutschland oder in anderen Fällen der Telekom die Rechnung schicken. Und der [Zur Link-Ansicht bitte registrieren.] ist dann verpflichtet die Summen zu verrechnen, solange nicht der Kunde dagegen widerspricht. Da reicht es aus, wenn einer von vier nicht widerspricht, und dann von diesen 25% nur nochmal ein Viertel nicht gegen Next-ID schreibt, und die haben schwarze Zahlen. Erst wenn der Telefonanbieter nicht mehr die Beträge verrechnet, weil der Kunde in Widerspruch gegangen ist, wird Next-ID tätig und fordert die ausgewiesenen Gebühren. Viele lassen sich abschrecken, obwohl man nur nix tun muss, und auf eine Klagen warten müsste.
Aber wenn man zu spät widerspricht, hat man dann Probleme, wie ich mit der ersten Rechnung.
Das machen die schon seit Mitte 2009 so, und bei google findet man dazu schon was unter "rechnung next-id". | Ja, das ist wahr, man muss so schnell wie möglich reagieren
| | #15 | |
Hallo, hier bin ich wieder!
Das Kündigen hat direkt geklappt, keine weiteren Abrechnungen von Next-ID!!
Also: Anrufen-Kündigen!!
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