Das Internetrecht kostenlos herunterladen!




Masterstar
01.10.2007, 09:25 Uhr
Das Internetrecht kostenlos herunterladen!

Für jeden der sich im Internet bewegt und dort Aktionen tätig, ist es wichtigt was die deutsche Rechtssprechung dazu sagt.

Absofort kann das Internetrecht (Stand September 2007) als pdf heruntergeladen werden:


[Zur Link-Ansicht bitte registrieren.]



-> Interessant für alle Forenbetreiber:

Zitat:
458
Wer im Übrigen zur Unterlassung ehrverletzender Äußerungen verurteilt worden ist, muss dafür Sorge tragen, dass die Äußerungen auch im Online-Archiv nicht mehr zu finden sind.1565
Ähnlich ist der Forenbetreiber zum Ersatz der entstandenen Rechtsverfolgungskosten verpflichtet, wenn ein Betroffener mittels Email von ihm die Löschung einer beleidigenden Fotomontage eines Dritten verlangt und der verantwortliche Betreiber dem in der gesetzten Frist nicht nachkommt.1566
Ohnehin treffen auch den Forenbetreiber gesteigerte Haftungspflichten. So ist er nach Auffassung des LG Hamburg1567
auch dann als Störer für fremde, rechtswidrige Postings in Online-Foren verantwortlich, wenn er von den konkreten Beiträgen keine Kenntnis besitzt.
Denn der Forenbetreiber müsse die fremden eingestellten "Texte vorher automatisch oder manuell" auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.
In der Berufungsentscheidung hat das OLG Hamburg1568 eine derartige Prüfungspflicht abgelehnt.
Den Betreiber treffe lediglich eine spezielle Pflicht zur Überprüfung des konkreten Einzelforums Threads, wenn er entweder durch sein eigenes
Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beitrage Dritter provoziert hat oder ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht benannt worden ist und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert
hat.
Der Betreiber ist jedoch nach Kenntnis einer Rechtsverletzung zur unverzüglichen
Löschung des Beitrages verpflichtet.1569
mfg
hecker
#1

 

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