Hallo,
habe heute einen Brief von .rka bekommen der besagt das ich 750 Euro bazahlen muss weil ich Two WOrlds 2 heruntergeladen haben soll!?
Es ist alles Dokumentiert Tatzeit, IP Adresse, Dateiname und Hashwert (was imemr das ist...)
Hab natürlich schon bissel gegooglet, aber anscheinend ist das kein Witz!!!!
In Zeiten von WLAN ist es natürlich kein Problem, dass ein 3. der Täter sein kann....
Wie würdet ihr jetzt vorgehen??
Ignoerieren ist hier der Fehler laut Google, Zahlen aber definitiv auch!
PS: diese 750 Euro soll ein fairer Vorschlag sein um sich ausergerichtlich zu einigen! Oo
| | #1 |
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Hi,
ich habe meine Ausbildung bei einem Anwalt gemacht und kann dir daher weiterhelfen.
Also, wegen dem Herunterladen hat man dich nicht belangt, das ist nämlich in Deutschland nicht illegal. Das Anbieten über Peer to Peer Netzwerke hingegen schon. D. h., du musst das Spiel danach oder während dem Download auch wieder zum Herunterladen angeboten haben bzw. dieses hochgeladen haben.
Diese 750 Euro sind vor dem Gesetz zwar mehr oder minder gerechtfertigt, aber da kann man was machen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, oder auch deine Eltern, wenn du noch bei denen wohnst, dann würde ich an deiner Stelle zum Anwalt gehen. Ebenso, wenn du wenig verdienst oder noch Schüler, Student oder arbeitslos bist, denn dann wird in den meisten Fällen Beratungshilfe gewährt.
Der Anwalt wird dir dann raten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auszufüllen, in der steht, dass du in Zukunft nicht mehr widerrechtlich Dateien von dieser Firma zum Download anbietest. Wenn du dies dennoch tun solltest, kommen wesentlich höhere Strafen auf dich zu und dann hast du keine große Aussicht auf einen Strafnachlass.
In der Regel wird dies dann von den gegnerischen Anwälten anerkannt und du musst "nur" noch 100-450 Euro bezahlen.
Egal, was du tust, zahle diese 750 Euro auf keinen Fall, denn das ist einfach unverschämt und beruht auf vollkommen diffusen Rechnungen. Schau mal nach rechtlichen Beratungsstellen in deiner Nähe oder suche erst einmal unverbindlich einen Anwalt auf und dieser wird dir dann schon sagen, wie du weiter vorgehen musst, bzw. ob du finanzielle Hilfe bekommst.
Wenn du solche Beratungsstellen in deiner Nähe nicht hast, dann geh auf jeden Fall zum Anwalt. Denn selbst wenn du die Anwaltskosten tragen musst, so wird der Erlass der "Strafe" die Anwaltskosten überwiegen. Du wirst also so oder so von rechtlichem Beistand profitieren!
P. S.: Lade nie wieder über Peer to Peer Netzwerke urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Internet herunter, denn dort bist du immer dazu gezwungen, diese Dateien auch wieder hochzuladen und somit auch eine strafrechtliche Handlung zu begehen.
| | #2 | |
also muss ich auf jedenfall mit ca. 300 EUro rechnen???
| | #3 | |
Du musst auf jeden Fall mit einer Strafe rechnen!
In dem Schreiben steht bestimmt auch, dass du diese Datei anderen zugänglich gemacht hast bzw. diese zum Download angeboten hast, oder nicht? Davon sind damals dutzende durch meine Hände gegangen. Dadurch hast du dann definitiv eine Handlung begangen, die gegen das geltende Recht verstößt und das wird nun einmal geahndet.
Wir hatten damals Mandanten, die mit 100 Euro davon gekommen sind und welche, die ungefähr 400 Euro zahlen mussten. Das kann man vorher nie genau sagen.
Geh aber auf jeden Fall zu einem Anwalt. Und das muss dir auch nicht peinlich sein, denn glaube mir, da bist du bei weitem nicht alleine.
Wir hatten auch Mandanten, die haben diverse erotische Filme heruntergeladen und dort standen dann die kompletten Namen etc. in den Schreiben und die sind auch zum Anwalt gegangen. Mittlerweile ist das eine alltägliche Sache in den Kanzleien.
Also nicht schämen und auch keine Zeit verschwenden sondern schnellst möglich rechtliche Hilfe suchen und das Peer to Peer Programm vom PC löschen!
| | #4 |
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Kann da Hawk nur zustimmen, Freund von mir hatte im letzten Quartal letzten Jahres auch solche Briefe bekommen, drei an der Zahl.
Da der Internetvertrag auf seinen Vater lief war das gar nicht so ohne und ging dann auch gleich zum Anwalt.
Mehr wir eine Stafminderung konnte auch dieser, ohne größeren Aufwand, nicht erzwingen/erhandeln.
:tschau:
| | #5 | |
also dass ich es anderen zugänglich gemacht habe, steht nicht darin! :-?
| | #6 | |
Es muss aber sowas drinstehen. Da steht bestimmt nicht wegen Herunterladen von irgendwelchen Dateien sondern Hochladen, Zugänglichmachen, Anbieten oder sonst irgendwas.^^
| | #7 | |
SOOOOOO
Da bis jetzt kein BRief mehr gekommen ist, denke ich mal, dass sie aufgegeben haben
Ich erkläre mal kurz was passiert ist zwischendurch!
Der Jagdkollege meines Vaters ist Anwalt und den habe ich natürlich kontaktiert.
Der hat mich dann ausgelacht und seine Witze muss ich mir bestimmt noch einige Jahre anhören.... naja
Dieser besagte Anwalt, hat denen ein Brief geschickt und anstatt 700 Euro hat er 15 Euro geboten ....
ja 15 Euro
Und nu melden sie sich nicht mehr! Darf ich mich freuen? Oder kann doch noch was kommen?
| | #8 | Zitat: | Es muss aber sowas drinstehen. Da steht bestimmt nicht wegen Herunterladen von irgendwelchen Dateien sondern Hochladen, Zugänglichmachen, Anbieten oder sonst irgendwas.^^ | ZUm Download bereit gehalten???
PS: kommen die jetzt um meine Festplatte sicher zustellen??
| | #9 | |
RUNTERLADEN ist seit 2009 auch strafbar!
Jemall geh zum Anwalt und klär die Sache da. und noch die frage hast du TW II runtergeladen?
| | #10 | Zitat: | RUNTERLADEN ist seit 2009 auch strafbar! | Ja guck an, da ist das ganze in den letzten zwei Jahren noch etwas verschärft worden. Aber das tut meiner Aussage keinen Abbruch.
| | #11 | |
ne habe nix runtergeladen!
ja das macht jetzt auch keinen Unterschied mehr!
Aber wie sieht es mit meiner Festplatte aus? können sie die anschauen wollen/ beschlagnahmen?
| | #12 | |
Nein, deine Festplatte wird nicht beschlagnahmt.^^ Sie brauchen ja keine Beweise mehr. Die IP wird von deinem Provider vergeben und kann eindeutig zugeordnet werden. Außerdem könntest du sie ja jetzt ausbauen und alles löschen. Das hätte keinen Sinn, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
| | #13 | |
hmmm k...
also morgen zum Anwalt gehen, den Wisch zeigen und Strafen runterdrücken! Hoffentlich auf 100 - 200 Ocken
Dann nochmal vielen Dank Hawk hat mir sehr weitergeholfen!
Bei fragen zum Weinbau oder Destilation kannste mich gerne mal fragen! :-)
Gast, bitte hau den doofen Thread zu... :extremhe:
:tschau:
| | #14 | |
SOOOOOO
Da bis jetzt kein BRief mehr gekommen ist, denke ich mal, dass sie aufgegeben haben
Ich erkläre mal kurz was passiert ist zwischendurch!
Der Jagdkollege meines Vaters ist Anwalt und den habe ich natürlich kontaktiert.
Der hat mich dann ausgelacht :-) und seine Witze muss ich mir bestimmt noch einige Jahre anhören.... naja
Dieser besagte Anwalt, hat denen ein Brief geschickt und anstatt 700 Euro hat er 15 Euro geboten ....
ja 15 Euro :lol2:
Und nu melden sie sich nicht mehr! Darf ich mich freuen? Oder kann doch noch was kommen?
:tschau::tschau::tschau::tschau:
| | #16 | |
SOOOOOO
Da bis jetzt kein BRief mehr gekommen ist, denke ich mal, dass sie aufgegeben haben
Ich erkläre mal kurz was passiert ist zwischendurch!
Der Jagdkollege meines Vaters ist Anwalt und den habe ich natürlich kontaktiert.
Der hat mich dann ausgelacht und seine Witze muss ich mir bestimmt noch einige Jahre anhören.... naja
Dieser besagte Anwalt, hat denen ein Brief geschickt und anstatt 700 Euro hat er 15 Euro geboten ....
ja 15 Euro
Und nu melden sie sich nicht mehr! Darf ich mich freuen? Oder kann doch noch was kommen?
| | #17 | |
Kann immer noch kommen. Bis sowas verjährt dauert es.^^
| | #18 | |
Naja mit meinen ganz geringen Rechtskenntnissen ... is es nicht üblich, wenn man ein Angebot macht, in dem Schreiben auch ein Angebotverfallsdatum einzubaun?
Also z.B. dass das Angebot des Jagdkollegen deines Vaters z.B. nur bis z.B. Mitte Mai oder sonst was gilt ... dann wäre das jetzt nämlich verfallen - sie wären nicht darauf eingegangen - schade.
| | #19 | Zitat: | Naja mit meinen ganz geringen Rechtskenntnissen ... is es nicht üblich, wenn man ein Angebot macht, in dem Schreiben auch ein Angebotverfallsdatum einzubaun?
Also z.B. dass das Angebot des Jagdkollegen deines Vaters z.B. nur bis z.B. Mitte Mai oder sonst was gilt ... dann wäre das jetzt nämlich verfallen - sie wären nicht darauf eingegangen - schade. | Ne,
so geht das leider nicht.^^ In diesem Fall hat nur die fordernde Anwaltskanzlei auch einen Anspruch. Man selber kann nicht einfach sagen, dass der Gegner das Angebot von 15 Euro binnen 2 annehmen muss und dann ist alles vorbei.^^ Schön wärs!
Man kann zwar angeben, dass man eine Antwort bis zu einem bestimmten Datum erwartet, aber das ist nichts bindendes. Solange die Sache noch nicht verjährt ist und der Anwalt von Gast nicht die Einrede der Verjährung angemeldet hat, kann es noch zu Forderungen kommen.
| | #20 | |
ach ich bin mal optimistisch! :-)
| | #21 | Zitat: | ach ich bin mal optimistisch! :-) | Ich sag ja nur wie es ist.^^
| | #22 |
...würde ich an deiner Stelle einfach ignorieren.
Denke nicht, dass das vor Gericht zugelassen werden wird.
Ein [Zur Link-Ansicht bitte registrieren.] wurde von denen ganz umsonst gemacht...
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