kleines problem bei ebay




Gast
08.03.2006, 15:14 Uhr
also jungs, ich hab hier n kleines problem und würde mal gerne eure meinung dazu hören. ich poste einfach ma die email die ich an ebay geschrieben habe, da steht alles wichtige drin:

Zitat:
sehr geehrte damen und herren,

ich habe gestern hier bei ebay einen artikel versteigert. dabei habe ich gegen ihre AGBs verstoßen was mir aufrichtig leid tut. um den artikel zu einem angemessenen preis zu verkaufen habe ich einen freund gebeten einen gewissen geldbetrag zu steigern. nachdem die die auktion vorbei war und dieser freund den artikel erstanden hatte bekam ich folgende email von einem verärgerten ebay-mitglied:

"jetzt wirds aber auffällig dass du das gute teil selbst ersteigert hast (bzw. ein bekannter!)- ich gehe der sache nach - (Ip adresse usw.) denn ich hätte dann das gute teil nämlich ersteigert.

du schreibst ja selbst dass das teil gebraucht und einmalig ist! (sind ja exakt die gleichen Bilder)

also mach mir jetzt ein angebot - ansonsten melde ich ebay und werde rechtlich Schritte einleiten!"

um der unangenehmen sache aus dem weg zu gehn, habe ich dem verkäufer ein angebot unterbreitet, worauf ich folgende mails bekommen habe:

"Hallo,

also auffälliger gehts ja nicht. komischerweise gab es über 10 Auktionen die gegenseitig ersteigert wurden. aber egal. ebay könnte das sicherlich auch mit IP adresse verfolgen.

das letzte gebot waren 56 Euro!!!!

also machen wir 60 Euro - dann vergessen wir die sache!

gruss markus "

ich teilte ihm mit, dass ich ihm aus verärgerung und dem versuch von erpressung den artikel nich verkaufen würde, worauf ich dann folgende email bekam:

"Hallo,

das ist dein gutes Recht. Ich versuche dich nicht zu erpressen - ich versuche nur mein -RECHT- durchzusetzen und das werde ich auch tun. denn es ist leich zu überprüfen (und du hast es ja mit der email zugegeben - indem du sagst dass du damit rechnest rauszufliegen !!!!) anhand der IP und der alten Auktionen dass du mich -betrogen- hast - da ich mit 56 Euro diese Ware erhalten hätte. Nicht nur ebay - auch mein Rechtsanwalt werden diesen fall jetzt übernehmen.

Mir gehts hier ums prinzip denn du wolltest einfach einen höheren preis - da hast du mich unterschätzt!

und alleine mit dem Angebot für 85 Euro - hast du auch eingewilligt dass du ja wusstest dass du was unrechtmäßiges getan hast!

ich erpresse nicht - ich will einfach mein RECHT für 56 Euro (so hätte ich sie ersteigert!!! - mindestens - denn da hattest du ja schon als höchstbieter deine eigene ware!!!!)- die boots zu erhalten!

tja - da hast du zu hoch gepokert!

wir werden sicherlich von einander hören... "

So nun zu meiner frage: ist das legitim was diese person hier abzieht?? ich weiß, dass ich einen fehler gemacht habe bzgl. der preissteigerung, aber kann mich diese person deswegen verklagen?? würde mich sehr über eine mich aufklärende antwort ihrerseits freuen.

mfg
was meint ihr dazu?? kann der mir was anhaben??
#1




Gast
08.03.2006, 15:22 Uhr
warum hast du es denn zugegeben? es ist dein gutes recht, sachen über ebay an deine freunde zu verkaufen. soll der trottel doch nach IPs fragen (die er als privatperson ohne verfügung eh nie bekommen hätte).
ob tatsächlich waren- und geldübergabe statt findet, kann ebay doch schwer nachvollziehen. ebay verdient dabei ja kräftig mit.
also meines erachtens war deine mail ein eigentor und es würde mich nicht wundern, wenn man dich jetzt sperren würde
#2

Gast
08.03.2006, 15:24 Uhr
Was will der mit der IP?
Nachweisen das du selbst geboten hast?!
Denke mal, dass da nix draus wird.
Was will er groß machen?
Dich verklagen xD
Und wenn er vor Gericht will, dauert das 2-3 Jahre, und dann wird die Sache vermutlich fallengelassen...
#3

Gast
08.03.2006, 15:31 Uhr
Zitat:
Zitat von Ccicero
warum hast du es denn zugegeben? es ist dein gutes recht, sachen über ebay an deine freunde zu verkaufen. soll der trottel doch nach IPs fragen (die er als privatperson ohne verfügung eh nie bekommen hätte).
ob tatsächlich waren- und geldübergabe statt findet, kann ebay doch schwer nachvollziehen. ebay verdient dabei ja kräftig mit.
also meines erachtens war deine mail ein eigentor und es würde mich nicht wundern, wenn man dich jetzt sperren würde
das problem is dass in den agbs bei ebay steht, dass man vor dem verkauf sicherstellen muss dass man den käufer nicht kennt. ok, ebay weiß jetzt dass ich selber geboten habe, aber in der hilfe bei ebay steht dass man meistens erstma nur ne verwarnung bekommt. selbst wenn die mich rausschmeißen is es mir egal, ich will nur kein stress mim anwalt bekommen.
#4




Gast
08.03.2006, 15:43 Uhr
Könnte mir vorstellen, dass die beide Accounts sperren, aber Probleme solltest du weitergehend keine bekommen. Weil du nicht die Rechte des Käufers in irgendeiner Form eingeschränkt hast. Er hat das Recht auf ein Produkt zu bieten, aber hat keine Garantie, dass er etwas zu seinem Höchstgebot bekommt. Liegt ein anderer Käufer über seinem bekommt er das Produkt eben nicht. Das einzige was passieren kann, ist das Ebay deinen und den Account deines Freundes schließt, da ihr scheinbar mehrfach gegen die AGB verstoßen habt. Sonstige Konsequenzen dürften eigentlich keine entstehen, zumindest sehe ich keinen mir erklärbaren Grund.

Diese Drohung mit dem Anwalt kann man fast immer ignorieren, nur die wenigsten nehmen den Ärger und den Stress auf sich den man sich mit dem einschalten eines solchen zuzieht. Wenn jemand wirklich diesen Schritt gehen will, warnt er dich im Normalfall nicht vor. Dann ist das erste was man von solch einer Person bekommt der Brief vom Anwalt. Aber wie gesagt, sehe da keine Grundlage. Da zu zwar gegen Ebay Richtlinien verstoßen hast, aber nicht die Rechte des Käufers eingeschnitten hast.
#5

Faiko
08.03.2006, 15:44 Uhr
ich hätte das an deiner stelle auch nicht zugegeben... mit pech wird dein account jetzt gesperrt. und dass der dich wirklich verklagt glaube ich kaum... der blufft doch nur
#6

Gast
08.03.2006, 16:12 Uhr
ich hab mir halt gedacht, ich melde das lieber selber bei ebay, bevor es der andere tut. so werde ich wohl noch eher am besten dransein, da ich mich ja theoretisch selbst gemeldet habe.
#7

Gast
10.03.2006, 06:36 Uhr
yo kann er, und er hat auch das recht. unlauterer wettbewerb ist hier das stichwort.
#8

 

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