Ich habe mir Arbeitsspeicher bestellt, selbigen ungeöffnet zurückgeschickt.
Nun habe ich lediglich die Warenkosten ohne Porto erstattet bekommen. Ich möchte natürlich mein Geld komplett zurückerhalten.
Ist diese Rechtssprechung aktuell und korrekt?
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Wenn ja wie formuliere ich am Besten meine Beschwerde?