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Widerruf: Erstattung der Hinsendekosten?




Gast
04.04.2011, 14:21 Uhr
Ich habe mir Arbeitsspeicher bestellt, selbigen ungeöffnet zurückgeschickt.

Nun habe ich lediglich die Warenkosten ohne Porto erstattet bekommen. Ich möchte natürlich mein Geld komplett zurückerhalten.

Ist diese Rechtssprechung aktuell und korrekt?


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Wenn ja wie formuliere ich am Besten meine Beschwerde?
#1




Gast
04.04.2011, 15:55 Uhr
Wie hoch ist denn der Warenwert?
Imho muss der Verkäufer ab 40€ auch die Versandkosten erstatteten, imho hin und zurück.

Johnny wird da bestimmt Näheres zu sagen können
#2

Faiko
04.04.2011, 16:00 Uhr
Ich finde das Urteil echt daneben. Dass die Rücksendung auch bei günstigen Waren gezahlt wird (also unter 40€) fände ich ja noch in Ordnung. Dass man nun aber alles wieder bekommen soll ist doch total dreist. Dem Verkäufer entstehen so sicherlich ca 10€ Mehrkosten pro zurückgegebener Bestellung. (wenn man mal davon ausgeht, dass die leicht bessere Versandkonditionen haben als ein normaler Bürger, bei dem das ganze knapp 16€ kosten würde)
Das ist dermaßen blauäugig zu denken, dass das nicht auf lange sicht auf die Verkaufpreise draufgeschlagen würde...
Und unfair ist es obendrein! Man hat schließlich Kosten verursacht...
#3

Gast
04.04.2011, 16:24 Uhr
Dafür haben Interversandhändler nicht die Kosten eines Ladenbesitzers. Bei Amazon klappt das doch auch problemlos und preislich sind die immer vorne mit dabei.

Bei mir liegt der Warenwert bei knapp 75 EUR.
#4




little_peanut
04.04.2011, 16:44 Uhr
Bei 75 EUR ganz klar: Auch die Portokosten müssen erstattet werden.
#5

Gast
04.04.2011, 16:48 Uhr
Ja schreib einfach Mahnung zur Versandkostenrückerstattung als Betreff. Schreib du weißt ganz genau, dass du da im Recht bist und dich hiermit über ihr Versäumnis beschwerst. Am besten noch mit Frist bis wann und Kontonr. Falls sie widersprechen kannst du sowieso nix machen, falls es dir den Aufwand nicht wert ist da für die Versandkosten extra ein privates Vollzugsirgendwas durchzuführen. Aber schreib dass du vor so einem privaten Vollzugsblabla nicht zurückschreckst falls sie dir widersprechen (keine Ahnung wie dieses Verfahren heißt, sorry )
#6

Gast
04.04.2011, 17:04 Uhr
Zitat:
Zitat von little_peanut
Bei 75 EUR ganz klar: Auch die Portokosten müssen erstattet werden.
Und wir sprechen jetzt hier nicht vom Rücksendeporto?
#7

little_peanut
04.04.2011, 17:52 Uhr
Ich rede von den Versandkosten, die du bei der Bestellung bezahlen musstest. Wenn du das Rücksendeporto auch haben willst, dann verweis auf das BGH-Urteil, das mir im übrigen neu ist.
#8

Gast
04.04.2011, 20:18 Uhr
und jetzt mal für die dummen?

ich dachte immer das der rückversand ab 40€ gezahlt wird und man auf den hinsendekosten sitzen bleibt?
#9

Faiko
04.04.2011, 21:11 Uhr
ich dachte das gleiche wie gollum. und finde es auch fair so
#10

Gast
04.04.2011, 22:03 Uhr
Also kann ich sämtliches Porto einfordern?

@Faiko: Ein reiner Internetversender hat im Vergleich zu einem Ladenlokal deutlich finanzielle Vorteile. Außer Lagerkosten muss er kaum weitere Ausgaben wie Heizung, Verkaufspersonal und bspw. Printwerbung bestreiten. Er hat vergleichsweise günstige Hiwis im Lager und Stromkosten.
Alles in Allem kommt er vermutlich günstiger weg. Und du siehst ja bspw. an Amazon und BOL, dass es funktioniert.
#11

little_peanut
05.04.2011, 10:22 Uhr
Ja.
#12

Gast
05.04.2011, 10:39 Uhr
Danke, dann werde ich das mal angehen. Irgendwelche Tipps für Formulierungen? Sollte ich irgendetwas nicht schreiben?
#13

little_peanut
06.04.2011, 11:39 Uhr
Öhm. Keine Ahnung. Verlange die Erstattung der Portokosten, verweise auf das Urteil und setze eine angemessene Frist mit der Bemerkung, dass es keine weitere Erinnerung, sondern instant Mahnverfahren am Amtsgericht gibt, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
#14


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