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AGB Änderung bezüglich Kündigungsfrist - legal?




12die4
27.04.2011, 16:29 Uhr
Hallo,

ich muss mich grade doch sehr über KabelBW ärgern. Ich hatte vor wenigen Monaten (Januar) extra in den AGB nach den Kündigungsrechten meines CleverKabel 25 Vertrags geschaut. Bin dort schon seit Januar 2008.

Damals stand sinngemäß darin, dass der Vertrag nach Ablauf der 24 Monate Kündigungsfrist um jeweils 1 Monat verlängert wird. Kündigungfrist sind 6 Wochen. Ich habe daraufhin Anfang April eine Kündigung ausgesprochen, damit der Vertrag Ende Mai ausläuft.
Heute kriege ich einen Brief von KabelBW, dass gemäß AGB eine Kündigung erst zum 17.01.2012 möglich wäre. In den AGB steht nun, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils 1 Jahr verlängert. Stand: März 2011.
Ganz offensichtlich wurde hier also einfach stillschweigend an den Geschäftsbedingungen gedreht. Das darf doch gar nicht sein, oder?

Grundsätzlich ist es mir relativ egal, da ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug in ein nicht von KabelBW versorgtes Gebiet besteht. Und ich werde aller Voraussicht nach im Juni erstmal einen Monat in Celle wohnen müssen. Aber ich ärgere mich trotzdem wahnsinnig über dieses Geschäftsgebaren.

Zu blöd, dass ich keine Kopie der alten AGB Fassung gespeichert habe...
#1




Gast
27.04.2011, 16:41 Uhr
Hast du deinen alten Vertrag auf Papier?
Meist sind die AGB auf die Rückseite gedruckt.
#2

little_peanut
27.04.2011, 17:43 Uhr
Zitat:
Zitat von 12die4
Damals stand sinngemäß darin, dass der Vertrag nach Ablauf der 24 Monate Kündigungsfrist um jeweils 1 Monat verlängert wird. Kündigungfrist sind 6 Wochen. Ich habe daraufhin Anfang April eine Kündigung ausgesprochen, damit der Vertrag Ende Mai ausläuft.
Heute kriege ich einen Brief von KabelBW, dass gemäß AGB eine Kündigung erst zum 17.01.2012 möglich wäre. In den AGB steht nun, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils 1 Jahr verlängert. Stand: März 2011.
Ganz offensichtlich wurde hier also einfach stillschweigend an den Geschäftsbedingungen gedreht. Das darf doch gar nicht sein, oder?
Tatsächlich nicht. AGB-Änderungen müssen prinzipiell den Vertragspartnern mitgeteilt werden. Die Änderungen werden dann auch erst nach einer angemessenen Frist wirksam. Wie HeNrY sagt: Hast du die originalen AGB? Wenn ja, dann wedel damit und weise KabelBW daraufhin, dass die AGB-Änderung dir angezeigt werden muss und sie dazu die Beweislast haben. Können sie nicht nachweisen, dass du davon wusstest und eine angemessene Frist zum Widerspruch hattest, so ist die AGB-Änderung nicht wirksam.

Zitat:
Zitat von 12die4
Grundsätzlich ist es mir relativ egal, da ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug in ein nicht von KabelBW versorgtes Gebiet besteht.
Steht das so in den AGB drin? Denn ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug in ein nicht erschlossenes Gebiet gibt es nach Urteil des BGH eben nicht.
#3

12die4
28.04.2011, 17:49 Uhr
Doch letzteres steht genauso in den AGBs drin (auch immer noch).
Ich hab schon geschaut, aber konnte keine AGBs zum Stand des Vertragsabschlusses finden. Hab den ja auch online abgeschlossen.

Ich habe eben nochmal alle Rechnungen bis Juni 2010 durchgeguckt. Da wurde nix von einer AGB-Änderung angekündigt.
Ich kann mich erinnern, dass es schonmal eine AGB-Änderung gab, die damals auch angekündigt wurde. Damals haben die einfach die Papierrechnungen gegen Mails ausgetauscht. Scheiß Geizkragen...
Aber wenigstens, wurde das vernünftig angekündigt.
#4





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