Hallo,
ich muss mich grade doch sehr über KabelBW ärgern. Ich hatte vor wenigen Monaten (Januar) extra in den AGB nach den Kündigungsrechten meines CleverKabel 25 Vertrags geschaut. Bin dort schon seit Januar 2008.
Damals stand sinngemäß darin, dass der Vertrag nach Ablauf der 24 Monate Kündigungsfrist um jeweils 1 Monat verlängert wird. Kündigungfrist sind 6 Wochen. Ich habe daraufhin Anfang April eine Kündigung ausgesprochen, damit der Vertrag Ende Mai ausläuft.
Heute kriege ich einen Brief von KabelBW, dass gemäß AGB eine Kündigung erst zum 17.01.2012 möglich wäre. In den AGB steht nun, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils 1 Jahr verlängert. Stand: März 2011.
Ganz offensichtlich wurde hier also einfach stillschweigend an den Geschäftsbedingungen gedreht. Das darf doch gar nicht sein, oder?
Grundsätzlich ist es mir relativ egal, da ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Umzug in ein nicht von KabelBW versorgtes Gebiet besteht. Und ich werde aller Voraussicht nach im Juni erstmal einen Monat in Celle wohnen müssen. Aber ich ärgere mich trotzdem wahnsinnig über dieses Geschäftsgebaren.
Zu blöd, dass ich keine Kopie der alten AGB Fassung gespeichert habe...