Tag, habe eine kurze dringende Frage - bei Erstellung einer Software -> hat Kunde bei Fehlerhaftigkeit der Software Anspruch auf SCHADENERSATZ??? Hab gerade das Problem, nur kenne ich das so, das man das halt nachbessert und dann ist gut! In diesem
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steht das erklärt, aber erstens bin ich kein Jurist und was genau jetzt Sache ist habe ich auch nicht konkret verstanden. Ich will hier auch gar keine kostenlose Rechtsberatung bekommen, sondern würde mich freuen, wenn mir vielleicht irgendjemand, der so einen Fall auch schon mal hatte, mir vielleicht weiterhelfen kann. Habe wg. dieser Software Anwaltskanzlei Schreiben bekommen und bin aus allen Wolken gefallen - allein schon wg. der netten Kostennote!
Zur Info vorab- es wurde ein Werkvertrag abgeschlossen, hab das Programm ja direkt für Kunden angefertigt. Und noch kurz sei angemerkt: der "Kunde" kann keinen Schaden davon haben, er nutzt das Programm nicht kommerziell bzw. können im dadurch auf keinen Fall einnahmen flöten gegangen sein - und das kenne ich eigentlich als Grundvoraussetzung für irgendwelche Schadenersatzansprüche.
Danke für eure Meldungen
mfg