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Apple: kein Verkaufsverbot für Samsung-Produkte in den USA

Ein schwerer Rückschlag für Apple in den USA. Dort, wo Apple seine Klagewelle einläutete, hat nun ausgerechnet eine Richterin den Antrag für ein Verkaufsverbot abgelehnt. Apple forderte dort per einstweilige Verfügung ein Verkaufsverbot für mehrere Smartphones sowie für das Galaxy Tab 10.1. Die Ablehnung dürfte auch in anderen Ländern angekommen sein.

Damit hat Apple nicht gerechnet. Laut eine Meldung von Reuters stoppte eine Richterin die einstweilige Verfügung und lehnte den Antrag Apples nun ab. Apple verlangte ein Verkaufsstopp für verschiedene Smartphones sowie für das gescholtene Galaxy Tab 10.1 in den USA. Damit darf Samsung das Galaxy Tab 10.1, das Galaxy S 4G , das Infuse 4G und das Droid Charge verkaufen. Damit ist auch klar, dass Samsung nicht auf das lukrative Weihnachtsgeschäft verzichten muss. Vielleicht halfen die gewichtigen Stimmen von Verizon und T-Mobile USA, die sich an das Gericht wandten und eindeutig Stellung für Samsung bezogen.

Patente und Design noch kein Thema

Was bei dem Urteil überrascht, ist wieder einmal die Argumentation der Richterin. Lucy Koh, so der Name der Vorsitzenden, ist der Auffassung, dass nicht bewiesen ist, dass Apple durch den Verkauf einen irreparablen Schaden davon tragen würde. Apples Patente spielten demnach nicht wirklich eine Rolle. Apple selbst bezeichnet die Produkte von Samsung als "dreiste" Kopie. Bisher wurde aber lediglich das Geschmacksmuster als Vorlage akzeptiert. Technische Patente sind bisher noch vor den Türen der Gerichte geblieben.

Wer nun aber denkt, dass der Rechtsstreit damit beendet sei, täuscht sich. Die Richterin Koh lehnte lediglich die einstweilige Verfügung ab. Die Hauptverhandlung um die besagten Patente sowie um das Geschmacksmuster stehe noch aus. Hier könnte also wieder für Apple gestimmt werden. Bei einem Design- und einem Software-Patent erklärte die Richterin, dass diese wahrscheinlich gültig seien und Samsung dagegen verstoßen würde. Gegen die beiden anderen Design-Patente verstößt Samsung aus Sicht der Richterin zwar auch, allerdings schätzt sie diese als ungültig ein.

Samsung selbst begrüßt das Urteil und betonte erneut die fehlende Substanz in den Argumenten Apples. In Australien hätte eigentlich das Samsung Galaxy Tab 10.1 wieder verkauft werden dürfen. Doch Apple hat gegen das letzte Urteil Einspruch eingelegt und somit wurde auch das Verkaufsverbot wieder rechtskräftig. In Deutschland wird der Nachfolger, das Galaxy Tab 10.1N verkauft. Aber auch bei diesem überarbeiteten Tablet sieht Apple seine Rechte beschnitten.