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My-Download.de: Musste ein Schuldner wegen Schulden ins Gefängnis?

Die Inkassofirma „Deutsche Zentral Inkasso“ verbreitet derzeit das Gerücht, dass ein Schuldner wegen nicht bezahlter Rechnungen in Haft musste. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen untersucht diesen Fall zurzeit.

Der Fall dürfte für ordentlichen Wirbel sorgen, auch weil die Fakten noch nicht überprüft worden sind. Nach Angaben der Inkassofirma Deutsche Zentral Inkasso sitzt derzeit ein Mann im Gefängnis ein, der Schulden beim Portal „My-Download.de“ nicht bezahlen kann. Es handelt sich dabei wohl um eine Abo-Falle, die der Verbraucherzentrale Niedersachsen bereits bekannt ist. Glaubt man dem Inkasso-Büro, ist ein „Schuldner der Deutschen Zentral Inkasso GmbH sechs Monate in der JVA Dresden“ einquartiert worden.

Inkasso: Rechtlich keine Befugnisse

Auf Anfragen mehrerer Medienhäuser, scheint das Inkasso-Unternehmen nicht zu reagieren. Der Geschäftsführer ließ die Medienwelt lediglich wissen, dass der Schuldner auch nach der Haftstrafe seine Schuld bezahlen müsse. Rechtlich gesehen fragt man sich natürlich, wie weit ein Inkassounternehmen gehen darf. Dass es den werten Herren ins Gefängnis getrieben hat, darf eh bezweifelt werden, dazu fehlt es dem Unternehmen an rechtlichen Möglichkeiten.

Der Verbraucherzentrale ist der Geldeintreiber bereits einschlägig bekannt und warnt vor dessen Methoden. Sie rät sogar, keine Geldforderungen an das Inkassobüro zu zahlen. Der Clou: Wegen diesem Rat hat nun Deutsche Zentral Inkasso Strafanzeige gegen die Verbraucherzentrale Niedersachsen eingereicht – wahrscheinlich auch, weil das Wort „Inkassomafia“ gefallen ist. Zumindest kann der Betroffene die Inkasso-Briefe solange ignorieren, bis ein Schreiben vom Rechtsanwalt kommt. Dann muss reagiert werden. Die bis dahin angefallenen Gebühren muss das Inkassobüro selbst tragen.