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Muss ich 2013 GEZ zahlen?

Bis zum Jahreswechsel sind es nur noch wenige Wochen. Zu den wohl weitreichendsten Änderungen wird jedoch der neue Rundfunkbeitrag gehören, der die bisherige „GEZ-Gebühr“ ablöst. Ab dem 1. Januar 2013 wird der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nämlich pro Wohneinheit eingezogen. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Worum geht es überhaupt?

Bisher ist jeder deutsche Bürger verpflichtet, den umgangssprachlich als „GEZ-Gebühr“ bezeichneten Beitrag zu leisten, sofern er rundfunkempfangsfähige Geräte besitzt.

Besitzen Sie also einen internetfähigen PC, ein Radio oder ein Fernsehgerät, müssen Sie diese Gebühr bezahlen. Wenn Sie keine rundfunkempfangsfähigen Geräte besitzen, ist auch keine Gebühr zu entrichten. Ab dem 1. Januar 2013 ändert sich die diese Methodik grundlegend.

Inwiefern ändert sich die GEZ 2013?

Ab dem 1. Januar 2013 muss pro Wohneinheit der neue „Rundfunkbeitrag“ in Höhe von 17,98 Euro entrichtet werden. Es spielt also keine Rolle mehr, wie viele Personen in einem Haushalt leben. Die Gebühr ist nur noch von einer Person zu entrichten.

Wir sind eine Familie und zahlen diesen Betrag bereits?

Die Höhe des Betrages hat sich nicht geändert. Familien oder Einzelpersonen werden somit keine Änderungen erfahren. Nach Angaben der GEZ werden 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger keinerlei Veränderung bemerken, da Sie weiterhin denselben Betrag bezahlen.

Werde ich über die Umstellung informiert?

Die GEZ informiert ausschließlich Bürgerinnen und Bürger, die durch die Umstellung mit einer zusätzlichen Belastung zu rechnen haben. Etwa weil Sie bisher nur moderne Rundfunkempfangsgeräte angemeldet haben, die zukünftig ebenfalls mit 17,98 Euro abgerechnet werden sollen.

Die Information erhalten Sie auf dem Postweg. Sollten Sie keine Mitteilung erhalten, können Sie davon ausgehen, dass sich für Sie nichts ändert.

Wird meine Rundfunkgebühr automatisch umgestellt?

Ja, in den meisten Fällen wird Ihr Konto bei der GEZ einfach auf den neuen Rundfunkbeitrag umgestellt, ohne dass Sie davon etwas bemerken würden. Das hat auf der einen Seite viele Vorteile für Sie, auf der anderen jedoch auch Nachteile. Dies ist abhängig davon, wie sich Ihre Lebenssituation darstellt.

Wann und wie profitiere ich vom Rundfunkbeitrag?

Vor allem Wohngemeinschaften und Familien mit berufstätigen Kindern profitieren finanziell von der Umstellung. Musste bisher jeder Bewohner einer Wohngemeinschaft die Rundfunkgebühren entrichten, genügt es nun, wenn ein Bewohner dies tut.

Ebenso verhält es sich bei Familien mit berufstätigen Kindern im eigenen Haushalt. Bisher mussten beide Parteien Rundfunkgebühren zahlen. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ändert sich dies.

Das Ersparnis hängt davon ab, ob bisher nur neuartige Rundfunkempfangsgeräte zum vergünstigsten Gebührensatz gemeldet waren oder ob bereits der volle Beitrag in Höhe von 17,98 Euro entrichtet wurde. In letztgenanntem Fall beträgt das monatliche Ersparnis exakt diese Summe.

Ich verstehe den Vorteil nicht. Gibt es eine Beispielrechnung?

Eine Familie mit berufstätigen Kind im eigenen Haushalt musste bisher zweimal 17,98 Euro pro Monat bezahlen, wenn auf beide Parteien ein Fernsehgerät angemeldet war.

Mit dem neuen Rundfunkbeitrag entfällt die doppelte Bezahlung des Beitrags. Somit sind nur noch 17,98 Euro pro Monat zu entrichten. Dieses Ersparnis aufgeteilt auf zwei Parteien entspricht 8,99 Euro im Monat.

Gibt es auch Nachteile bei diesem Modell?

Ja, wer bisher nur neuartige Rundfunkgeräte angemeldet hatte, zahlt zukünftig deutlich mehr. Waren für neuartige Rundfunkgeräte bisher 5,76 Euro pro Monat zu entrichten, wird nun der Höchstbetrag von 17,98 Euro im Monat fällig.

Worauf muss ich als Bürger achten?

Grundsätzlich erfolgt die Umstellung automatisch und ohne große Veränderungen. Es ist mitunter jedoch ratsam selbst aktiv zu werden. Wohnen Sie beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, in der alle Bewohner bei der GEZ gemeldet waren, müssen Sie dies mitteilen.

Sonst zahlen am Ende alle Bewohner den Rundfunkbeitrag, da die GEZ diese Daten nicht abgleicht.

Prüfen Sie also unbedingt, wer in Ihrem Haushalt den Rundfunkbeitrag entrichtet. Wenn dies vor dem 1. Januar 2013 mehr als eine Person betroffen hat, sollten Sie handeln.

Bekomme ich zu viel bezahlte Beiträge zurück?

Innerhalb einer Übergangsfrist, die bis 2014 läuft, erhalten Sie überzahlte Rundfunkbeiträge zurückerstattet, wenn in Ihrer Wohnung mehrere Personen den Rundfunkbeitrag entrichtet haben.

Hierzu müssen Sie sich lediglich an die GEZ wenden.

Was muss ich beachten, wenn ich keinen Fernseher besitze?

Die Art und Zahl der Geräte ist für die Berechnung des Rundfunkbeitrags nicht mehr relevant. Es geht nur noch um Wohnungen. Sobald Sie – was anzunehmen ist – in einer Wohnung leben, wird der Rundfunkbeitrag für Sie fällig.

Ich war bisher nicht bei der GEZ gemeldet. Was soll ich tun?

Einige Bundesbürger waren bisher mangels rundfunkempfangsfähiger Geräte nicht bei der GEZ gemeldet. Diese kommen nun jedoch nicht mehr umhin, ihren Beitrag zu leisten.

Wenn Sie bisher nicht gemeldet waren, haben Sie zwei Möglichkeiten. Die erste Option besteht darin, sich ab dem 1. Januar 2013 anzumelden. Somit werden Sie von sich aus aktiv.

Die Alternative besteht darin auf eine Mitteilung zu warten, die über kurz oder lang bei Ihnen eingehen wird. Denken Sie aber daran, dass Sie die Gebühren ab dem 1. Januar 2013 bezahlen müssen. Auch wenn Sie sich erst im April 2013 anmelden.

Wie ist der Begriff „Wohnung“ definiert?

Eine Wohnung ist in Bezug auf den Rundfunkbeitrag eine „ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist“.

Kritiker betrachten diese Definition als zu pauschal, da Sie nahezu jedes Gebäude mit einer Tür umfasst. Aus diesem Grunde gibt es aber auch Ausnahmen beim Rundfunkbeitrag.

Muss ich auch für meine Zweitwohnung bezahlen?

Ja, auch für Zweit- oder Nebenwohnungen müssen Sie einen separaten Rundfunkbeitrag entrichten. Dies gilt ebenfalls für privat genutzte Ferienwohnungen.

Gibt es auch Ausnahmen oder muss ich für meine Gartenlaube bezahlen?

Der neue Rundfunkbeitrag kennt natürlich auch Ausnahmen. Hierzu zählen vor allem Gartenlauben, die nicht gebührenpflichtig sind. Ebenfalls nicht betroffen sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften. Hier ist vor allem an Heime, Internate oder Kasernen zu denken.

Für den Bürger wird jedoch nur der Komplex Gartenlaube relevant sein.

Wird mein PKW auch vom Rundfunkbeitrag erfasst?

Ja. Sobald Sie für eine Wohnung den Rundfunkbeitrag entrichten, ist auch Ihr privat genutzter Pkw darin eingeschlossen und nicht separat gebührenpflichtig.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja. Wie schon bei der alten „GEZ-Gebühr“ ist auch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich. Dies ist im Kern nach wie vor an dieselben Bedingungen geknüpft, wie es schon bei der alten Gebühr der Fall war. Personen mit einer schweren Behinderung, BaföG geförderte Studenten und viele weitere Personen können sich also befreien lassen.

Ist das verfassungsgemäß?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Diverse Verfassungsrechtler bejahen sie. Kritiker wiederum betonen, dass dem nicht so wäre. Bisher sind noch einige wenige Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag offen. Insgesamt betrachtet muss es sowieso zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommen, die einige Jahre benötigen wird.

Gibt es auch weiterhin die „GEZ-Beauftragten“?

Die von vielen Bürgern negativ empfundenen Außendienstmitarbeiter der GEZ wird es mit der Einführung des Rundfunkbeitrages nicht mehr geben. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass mit dem Rundfunkbeitrag jeder gebührenpflichtig wird. Egal ob ein Gerät vorhanden ist oder nicht.

Ich weigere mich den Beitrag zu bezahlen

Die Gründe für eine Weigerung sind vielfältig und damit sind Sie sicherlich nicht allein. Wer den Rundfunkbeitrag über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht oder nicht ganz begleicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei juristisch Widerstand zu leisten. Ob Sie damit Erfolg haben, kann Ihnen jedoch gegenwärtig niemand garantieren.

Ich habe ein Unternehmen. Was ändert sich dort?

Für Unternehmen vereinfacht sich die Situation zukünftig auch, da Sie nun nicht mehr alle Empfangsgeräte ermitteln müssen. Vielmehr ist die Betriebsgröße die relevante Kennzahl für den Rundfunkbeitrag.

Bis zu einer Betriebsgröße von acht Beschäftigten müssen Sie 5,99 Euro im Monat entrichten. Im Anschluss daran steigt der Betrag merkbar an.

Ich bin Freiberufler und arbeite zu Hause. Zahle ich jetzt doppelt?

Nein, wenn Sie als Freiberufler in Ihrer privat genutzten Wohnung arbeiten, müssen Sie auch nur den normalen Rundfunkbeitrag entrichten. Lediglich für betrieblich genutzte Kfz ist ein verminderter Beitrag von 5,99 Euro im Monat zu entrichten.

Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?

Auf der Informationswebsite zum Rundfunkbeitrag finden Sie einen Gebührenrechner. In diesen können Sie alle relevanten Daten eintragen und erhalten im Anschluss den Betrag, den Sie als Rundfunkbeitrag zu entrichten haben.

Mein Betrieb arbeitet nur saisonal. Muss ich das ganze Jahr zahlen?

Wenn Ihr Unternehmen für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate im Jahr saisonal bedingt geschlossen hat, können Sie sich in dieser Zeit vom Rundfunkbeitrag abmelden. Hierfür ist eine entsprechende Beantragung notwendig. Die Formulare erhalten Sie unter anderem online. Näheres erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wo kann ich mich weiterführend informieren?

Das Portal rund um den Rundfunkbeitrag bietet Ihnen eine Kontaktmöglichkeit für spezifische Fragen, die Sie unter Umständen haben. Zudem finden Sie dort zahlreiche Informationsbroschüren sowie sonstige Unterlagen, die für eine An-, Um- oder Abmeldung notwendig sind.