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Was ist Jugendpornografie?

Mit dem Begriff der Jugendpornografie hat der Gesetzgeber einen Abschnitt geschaffen, der für viele nur schwer von Kinderpornografie zu unterscheiden ist. Wir geben eine erste Orientierungshilfe.

Erklärung

Bei Jugendpornografie handelt es sich um die Darstellung sexueller Handlungen bei Personen die über 14 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt sind. Der Besitz, die Verbreitung sowie der Erwerb derartiger Werke kann strafbar sein. Besonders problematisch an diesem Themenkomplex ist der Aspekt, dass der entsprechende Paragraph sehr weitläufig gefasst ist.

Trotz scharfer Kritik der Opposition wurde die entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch mit den mehrheitlichen Stimmen der Regierung im Jahr 2008 umgesetzt. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit wirft dieser Paragraph teilweise Probleme auf, wenn es um die Thematik Sexting, also das Versenden von erotischen Bildern per Kurznachricht unter Jugendlichen, geht.

Häufig gestellte Fragen

Thematisch ist der Bereich Jugendpornografie juristisch nicht problemlos zu erklären und durchweg komplex. Einige der häufig gestellten Fragen hierzu haben wir zusammengefasst und beantwortet.

Was hat es mit Scheinjugendlichen auf sich?

Aufgrund der Formulierung des Paragraphen zur Jugendpornografie kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Auseinandersetzungen. Durch den Paragraphen ist nämlich auch das „jugendliche Erscheinungsbild“ von Darstellern auf Fotos und Filmen zum Problem geworden. Erwecken diese nämlich den Eindruck einer Minderjährigkeit, könnte dies strafbar im Sinne des Gesetzes sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Zuge von Verfassungsbeschwerden den Sachverhalt rechtlich konkretisiert, sodass es heute eher unwahrscheinlich ist, dass sogenannte „Scheinjugendliche“ zu strafrechtlich relevanten Problemen führen.

Welche Strafen drohen bei Jugendpornografie?

Je nach vorgenommener Handlung variieren die Strafen bei Jugendpornografie deutlich. Von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sind je nach Art, Umfang und schwere der Tat denkbar und möglich.

Warum ist dieser Paragraph heute so problematisch?

Im Zuge der jüngsten Sexting-Welle hat die Thematik Kinder- und Jugendpornografie einen ungeahnten und traurigen Aufschwung erlebt. Jugendliche die sich gegenseitig erotische Bilder zusenden und unter 18 Jahre alt sind, erfüllen mitunter nämlich die relevanten Straftatbestände.

Von den weiteren Folgen eines derartigen Austausches abgesehen kann allein schon die strafrechtliche Verfolgung für die Jugendlichen schwerwiegende Folgen haben. Nicht zuletzt deshalb sollte vorsichtig agiert werden, wenn es um den Themenkomplex Sexting im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie geht.

Zu schnell werden sonst unbedarfte Jugendliche zu Tätern, ohne sich eigentlich wirklich darüber im Klaren zu sein, worin die Straftat besteht.