Fake-Abmahnung per E-Mail: Rechtsanwalt Klaus Kroner mahnt wegen Urheberrechtsverletzung durch megaupload.com ab

Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen gehören zum Alltag. Filehoster blieben bisher davon verschont. An diesem Sachverhalt hat sich auch bisher nichts geändert. Der Hype um Megaupload in der Presse hat jedoch Kriminelle angelockt, die mit Abmahnungen für Megaupload-Nutzer profitieren wollen.

In letzter Zeit häufen sich Meldungen über Abmahnungen für Nutzer diverser Filehoster, darunter vor allem der in den Medien gehypte Filehoster Megaupload. Im Regelfall erhalten die Betroffenen eine E-Mail, in welcher Sie über eine angebliche Urheberrechtsverletzung informiert werden.

Die Schreiben erwecken dabei den Eindruck, von einer Kanzlei zu kommen, die Ansprüche geltend machen möchte. Bei den Schreiben handelt es sich jedoch um eindeutige Fälschungen. Auch der Techfacts Redaktion erreichte heute eine derartige E-Mail von Rechsanwalt Klaus Kroner.

Betrugsversuch: E-Mail-Abmahnungen für Megaupload-Nutzer

Es gibt einige Merkmale, die einem das Identifizieren von Fake-Abmahnungen im Zusammenhang mit Filehostern wie Megaupload erleichtern:

  • die Abmahnung erreicht Sie lediglich per E-Mail
  • Sie erhalten keinen schriftlichen Brief postalisch zugestellt
  • es wurde keine Adresse des Empfängers angegeben
  • Sie werden zwar mit Namen angesprochen, jedoch ist dieser falsch
  • das Schreiben enthält grobe inhaltliche Fehler
  • die angeblich verletzten Werke werden nicht konkret benannt

Vorsicht bei Abmahnungen per E-Mail

Wer eine vermeintliche Abmahnung erhält, sollte erst einmal tief durchatmen und das Schreiben genau prüfen. Wenn mehrere der vorgenannten Punkte erfüllt sind, sollte man äußerst aufmerksam sein.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Existenz der angeblich abmahnenden Kanzlei zu prüfen. Existiert diese wirklich oder ist es nur ein Briefkasten? Im Falle der Megaupload-Abmahnung taucht in den E-Mails beispielsweise die Kanzlei "Rechtsanwälte Dr. Kroner & Kollegen" auf. Die dazugehörige Domain wurde bereits gesperrt.

Auch der meist zusätzlich übermittelte Überweisungsträger ist auffällig. Hier stechen ausländische Bankinstitute sowie ungewöhnliche Empfängernamen hervor.

Ausschnitte der E-Mail-Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Kroner & Kollegen

"In vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firmen EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert."

"Wir schlagen Ihnen daher im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung von 146,95 EUR vor, mit der sämtliche Schadensersatzansprüche sowie die Kosten unserer Inanspruchnahme in dieser Angelegenheit abgegolten sind. Wie Sie der Presse entnommen haben dürften, sind derartige Schadensersatzsummen bereits bei zahlreichen Gerichten durchgesetzt worden."

"Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns die gerichtliche Geltendmachung eines höheren Betrages vor. Den Eingang der Zahlung erwarten wir bis zum 28.04.2012. Nach vollständigem Ausgleich des Zahlungsbetrags ist diese Angelegenheit für Sie endgültig erledigt!"

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