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Die Technikwelt im Jahr 2009

Das Jahr 2008 ist Geschichte und wir starten direkt mit dem neuen Jahr 2009. Was wird uns dieses Jahr in der Wirtschaftskrise in den bereichen IT- und Telekommunikation bringen? Ich fasse die wichtigsten Aspekte und Neuerungen für euch zusammen.

Ab dem 1. Januar 2009 werden weitere Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen zu Sicherhetszwecken für 6 Monate gespeichert. Nicht nur E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Mitteilungen, sondern auch die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internetnutzung wird dieses Jahr vorgenommen. Seit 2009 werden alle Rufnummern und Gesprächsdaten wie Beginn und ende per Internettelefonie erfasst. Schon im Jahr 2008 wurden alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk aufgezeichnet. Richtig überwacht fühlt man sich, wenn man liest, dass die genauen Namen von zum Beispiel Angemailten oder Angerufenen protokolliert wird. Die 2009 in Kraft tretende erweiterte Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internetprovider, aber auch Anbieter von E-Mail-Diensten.

Angenehm überrascht war ich, als ich erfahren habe, dass die Rundfunkgebühren wieder einmal erhöht werden. Pünktlich zum Januar steigen die Gebühren für die Nutzung von Fernsehen, Radios und internetfähigen Computern sowie Handys. Die Fernsehgebühren steigen um fast einen Euro auf 17,98 Euro (+ 6%). Die Gebühren für Radios und internetfähige Computer sowie Handys steigt um 24 Cent auf 5,76 Euro (+ 4%). Zwar legt der BITKOM Rundfunkgebühren für PCs und Handys ab, fordert zudem aber ein grundlegenden Systemwechsel.

Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Haushalte gründlich darauf achten, mit welchem kabellosen Funktelefon telefoniert wird, denn die alten CT1+ und CT2 Standarts dürfen nicht mehr verwendet werden. Der Frequenzbereich wird ab Januar dann anderweitig genutzt. Wer keine Betriebsanleitung mehr bestitz, der muss sich entweder beim Hersteller oder im Internet erkundigen. Sollte jemand bei der Nutzung alter Telefone erwischt, so folgen hohe Strafen in form von Abmahngebühren. Sollte eine Abmahnung nicht genügen, so wird die Bundesnetzagentur Schadensersatz für die Ermittlung der Störungsquelle fordern.