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Amtlich: GEZ-Gebühr auch für Haushalte ohne Fernseher

Nun hat Schleswig-Holstein der Umwandlung der GEZ-Gebühr in die Haushaltsabgabe zugestimmt. Der Landtag aus dem hohen Norden war das letzte Gremium einer Landesregierung, welches noch unentschlossen war. Ab dem ersten Januar 2013 tritt die neue Haushaltsabgabe in Kraft, die besagt, dass Haushalte ohne Fernseher ebenfalls die GEZ-Gebühr bezahlen müssen.

"Nun ist es endlich amtlich" werden einige beteiligten Entscheider gedacht haben. Gesagt hat es beispielsweise der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Er sei froh, dass auch Schleswig-Holstein die GEZ-Gebühr in die Haushaltsabgabe integriere. Beck ist der Vorsitzende der Rundfunkkommission aller Länder. Ab 2013 muss jeder Haushalt, jede Person auch ohne TV-Gerät GEZ-Gebühren bezahlen. Die Rundfunkgebühr fällt ab dem Zeitpunkt weg.

Hartz 4 schützt nicht vor Gebühr

Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen. Die Höhe soll pro Haushalt bei monatlich 17,98 Euro liegen. Im Betrag sind Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt – egal wie viele Personen in der Wohnung leben. Das schließt auch Wohngemeinschaften ein. Für die, die nur ein Radio nutzen, wird es also teurer. Die zuvor fälligen 5,52 Euro werden auf die besagten 17,98 Euro angehoben. Für Personen mit Radio und TV-Gerät ändert sich nichts. Damit würden auch Hilfsbedürftige, beispielsweise Hartz 4 Empfänger, zur Kasse gebeten. Die Befreiung soll angeblich wegfallen, bestätigt ist das allerdings noch nicht.

Für Beck ist es "nicht übertrieben, den neuen Rundfunkbeitrag als Paradigmenwechsel in der Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks zu bezeichnen." Andere dagegen halten den Vertrag für verfassungswidrig. Der Verfassungsrechtler Ingo von Münch etwa sieht einen gravierenden "Eingriff in die Privatsphäre". Seiner Meinung nach, gibt es viele Menschen, die einen Fernseher ablehnen. Ein Grund sind oftmals Kinder. Klagen sind demnach programmiert. Einzelne Gruppen haben sich bereits zusammengetan um gegen diesen Vertrag noch vorzugehen. Die Erfolgsaussichten sind allerdings gering.