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Beim Trading die Kosten immer im Blick behalten

Spreads und Swaps, Brokergebühren und Depotkosten – da verliert selbst der talentierteste Trader mal den Überblick. Doch gerade für wagemutige Beginner ist eine ganzheitliche Recherche wichtig, um an den Erfolg vieler anderer anzuknüpfen.

Damit der Sprung in die Finanzwelt kein Sturz ins Ungewisse wird und es aus dem Traum des Traden kein schreckliches Erwachen gibt, klärt dieser Artikel über alle lauernden Kosten auf.

Welche Kosten fallen beim Traden an?

Glücklicherweise sind Trader nicht ganz auf sich allein gestellt. Die Diversität an Finanzdienstleistern, externen Anbietern und Portalen gleicht einem bunten Potpourri des Finanzsektors. Ratsam ist es, auf bewährte und seriöse Plattformen wie eToro zu setzen.

Kosten fallen an, dies ist unvermeidbar, doch welche? Ob Kosten für Plattformen, z. B. Gebühren für das Traden auf eToro, Kommissionen an die Broker oder schlichtweg Steuern – an vieles wird nicht gedacht, wird erst einmal Gefallen am Traden gefunden. Daher soll folgende Übersicht einen Durchblick gängiger Tradingkosten gewähren.

Spread

Spreads, oder auch Geld-Brief-Spanne, sind die Differenzen zwischen dem Geld- und dem Briefkurs. Sie fallen bei jedem Trade an, unabhängig von dem Erfolg des Trades, denn mithilfe von Spreads deckt der Broker seine Unkosten.

Ordergebühren

Manche Broker führen Spreads direkt an Banken weiter, weshalb sie ihre Kosten nicht decken können. In solchen Fällen wird eine Ordergebühr, oder Kommission, erhoben. Sie fällt, gleich den Spreads, bei jedem Trade an.

Unterschieden wird hier zwischen variablen und festen Ordergebühren, wobei sich das variable Modell an dem Ordervolumen orientiert und die feste Gebühr gleich bleibt, unabhängig vom Ordervolumen.

Depot- und Kontoführungsgebühren

Diese Kosten fallen nicht notwendigerweise an. Einige Banken und Finanzdienstleister erheben Gebühren für die Kontoführung oder Depotgebühren, andere nicht. Hierbei ist eine umfassende Recherche von Vorteil, da nach Umfang des Tradens eventuell andere Kriterien wichtiger sein können.

Werden die Gebühren erhoben, orientieren sie sich an Art und Höhe der Bestände.

Inaktivitätsgebühren

Werden über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Positionen eröffnet, kann es zu Inaktivitätsgebühren kommen. Die Zeiträume variieren; einige Broker verlangen sie bereits nach wenigen Monaten, andere erst ab zwei Jahren. Die Gebühr kann bis zu 50 Euro betragen.

Software fürs Traden

Nimmt die Kursdatenversorgung in Echtzeit einen hohen Stellenwert ein, sollte auf eine Komplettlösung in Sachen Software zurückgegriffen werden. Diese enthalten zumeist auch Analyse- und Chartingfunktionen. Die Kosten belaufen sich allerdings bereits bei vereinzelter Nutzung auf bis zu 70 Euro.

Durch den Broker oder externe Anbieter kann eine übliche Handelssoftware gestellt werden, doch hier muss auf einige Features verzichtet werden.

Kosten für optionale Erweiterungen

Werden entsprechende Features bei einer der kostenlosen Varianten der Software eingebüßt, können sie einfach kostenpflichtig beim Broker oder einem anderen Anbieter erweitert erworben werden. Unter anderem können diese Erweiterungen sogar die Möglichkeit der Kursdatenversorgung enthalten.

Auszahlungsgebühren

Auch bei Auszahlungen können Gebühren anfallen. Unterschieden wird hier zwischen prozentualen und pauschale Kosten. Prozentuale Gebühren richten sich nach dem Auszahlungsbetrag wohingegen pauschale Auszahlungskosten fix sind, also feststehen.

Einige Broker und Finanzdienstleister bieten außerdem mehrere kostenfreie Auszahlungen an, z. B. monatlich oder vierteljährlich.

Übernachthaltekosten

Ebenso können über Nacht gehaltene Positionen zu Gebühren führen. Ein Beispiel sind sogenannte Swaps bzw. Rollover-Gebühren.

Ein Rollover steht für einen Betrag, der auf dem Interbanken-Zinssatz für den jeweiligen Basiswert beruht. Soll eine Position auf den nächsten Tag übertragen werden, kommt um Mitternacht die entsprechende Gebühr hinzu.

Abgeltungssteuer

Da Trader aus dem Trading Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, werden diese versteuert. Die Abgeltungssteuer beträgt 26,38 Prozent, bestehend aus einem pauschalen Steuersatz und dem Solidaritätszuschlag. Möglicherweise kommt noch die Kirchensteuer hinzu, welche je nach Bundesland schwankt.