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Garantie auf Elektrogeräte

Egal ob Laptop, Smartphone oder Fernseher. Elektronikgeräte sind zwar heute günstiger als noch vor 15 Jahren – kostspielig bleiben sie trotzdem. Wenn das gerade gekaufte Gerät gar nicht funktioniert oder nach wenigen Wochen den Dienst quittiert, ist der Ärger entsprechend groß. Garantie und Gewährleistung bieten hier eine Hilfe.

Wer mit einem neu gekauften Produkt erhebliche Probleme hat, redet gerne von einem „Montagsstück“. Gemeint ist damit, dass das Produkt an einem Montag als erstes Produkt nach dem Wochenende vom Band gelaufen ist. Die Mitarbeiter waren zwar entspannt, aber gedanklich noch im Wochenende. Daraus resultiert dann der Mangel an der Sache.

Wann ist ein Mangel wirklich ein Mangel?

Ein Mangel an einer Sache liegt immer dann vor, wenn diese nicht so genutzt werden kann, wie dies eigentlich der Fall sein sollte. Zumindest könnte so die vereinfachte und nicht-juristische Definition lauten.

Ein Fernseher, der kein Bild liefert, hat also einen Mangel. Bietet Ihnen das Bild zu Hause nicht ausreichend Kontrast, ist es bereits deutlich komplizierter. Wenn das Gerät nämlich technisch einwandfrei ist, liegt kein Mangel an der Sache vor. Denkbar ist das etwa, wenn direkte Sonneneinstrahlung das Bild schlechter aussehen lässt, als es tatsächlich ist.

Garantie & Gewährleistung – Was ist besser?

Sobald an einem neu gekauften oder wenige Wochen alten Produkt ein echter Mangel auftritt, pochen viele Kunden auf die Garantie. Dabei werden Garantie und Gewährleistung gerne als Synonym verwendet, obwohl beide unterschiedliche Ausgangssituationen bieten und auch unterschiedlich „mächtig“ sind.

Ob Garantie oder Gewährleistung besser ist, lässt sich nur fallspezifisch beantworten. Meist kommt es nämlich vor, dass manche Garantie auch Sachverhalte abdeckt, die von der Gewährleistung nicht erfasst werden. Um diesen Sachverhalt besser darstellen zu können, gehen wir nachfolgend detaillierter auf Gewährleistung und Garantie ein.

Was ist die Gewährleistung

Bei der Gewährleistung handelt es sich um ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Recht, welches Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden. Die Gewährleistung greift bei Geschäften zwischen Händlern und Privatpersonen, um letzteren einen besonderen Schutz zu bieten.

Für neue Elektrogeräte gilt eine gesetzliche Gewährleistungszeit von zwei Jahren. Das bedeutet also, dass der Hersteller grundsätzlich erst einmal zwei Jahre lang für Mängel an dem Elektrogerät einstehen muss.

Wie jedes Gesetz gibt es aber auch hier ein großes „Aber“. Zwar gilt die Gewährleistung zwei Jahre, doch bereits nach sechs Monaten tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Die Beweislastumkehr bedeutet, dass Sie dem Händler nachweisen müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf des Produktes existiert hat.

Solange also zwischen dem Kauf des Produktes, dem Auftreten des Mangels und dem ersten anschließenden Kontakt mit dem Händler keine sechs Monate vergangen sind, greift die Gewährleistung. Diese ist also bis zu einem Zeitfenster von sechs Monaten die bessere Wahl, da Sie hier gesetzlich besser gestellt werden.

Wann greift die Gewährleistung nicht?

Die Gewährleistung greift immer dann nicht, wenn der Mangel entweder von Ihnen selbst verursacht wurde oder dieser der normalen Abnutzung entspricht. Wenn Sie also den Fernseher (un)absichtlich zu Boden werfen, greift die Gewährleistung sicher nicht.

Wie läuft ein Gewährleistungsanspruch ab?

Bei Gewährleistungsansprüchen hat der Händler die Möglichkeit, ein Produkt zu tauschen oder zu reparieren. Je nachdem wie lange der Kauf zurückliegt, greifen die Händler zur einen oder anderen Option. Sie können nicht auf den Tausch bestehen, wenn der Händler das Gerät reparieren will. Gleichwohl hat der Händler nicht beliebig viele „Freiversuche“ für die Reparatur. Nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch ist Schluss.

Natürlich ist die Reparatur völlig kostenlos für Sie. Beginnend bei der Fehlersuche, über das Arbeitsmaterial bis hin zu den anfallenden Arbeitsstunden.

Habe ich nach der Reparatur wieder eine Gewährleistung?

Ja. Nach der Reparatur tritt grundsätzlich wieder die Gewährleistung von zwei Jahren in Kraft. Aufgrund der Reparatur können Händler die Gewährleistung nun jedoch auf ein Jahr reduzieren, was im Regelfall auch wahrgenommen wird.

Wichtig ist es hier jedoch zu wissen, dass auch die ursprüngliche Gewährleistung davon betroffen ist. Anders ausgedrückt: Sie bekommen nach der Reparatur zwar erneut ein Jahr Gewährleistung. Wird das Gerät jedoch erneut defekt, handelt es sich bereits um die zweite Reparatur. Sollte auch diese keinen Erfolg bringen, können Sie den Austausch des Gerätes verlangen.

Was ist die Garantie?

Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die von zahlreichen Elektrogeräte-Herstellern erbracht wird. Die Garantiezeit beginnt meist wie die Gewährleistung auch mit dem Kaufdatum. Beide „Schutzarten“ laufen dabei parallel nebeneinander.

Wird ein Produkt am ersten Tag des siebten Monats nach Kauf defekt, ist die Garantie vielfach die bessere Wahl. Da bei der Gewährleistung nun die Beweislastumkehr greifen würde, macht es wenig Sinn über diese zu diskutieren. Weichen Sie stattdessen direkt auf die Herstellergarantie aus. Meist können Sie diese ebenfalls direkt über den Händler abwickeln.

Einen erheblichen Nachteil weist die Garantie jedoch auf. Die Zahl der Reparaturversuche ist hier individuell festgelegt, je nach Garantiebedingungen. Es kann also sein, dass ein Hersteller sich die Möglichkeit zur Reparatur mehrfach einräumen lässt. Dies kann äußerst ärgerlich sein, wenn Sie ein Elektrogerät immer und immer wieder zur Reparatur bringen müssen.

Was bietet mir die Garantie?

Der Umfang der Garantieleistung ist meist auf ähnlichem Niveau wie die Gewährleistung. Sämtliche Reparaturkosten werden vollständig übernommen. Meist gibt es sogar noch einen zusätzlichen Vorteil. Etwa einen Pick-Up-Service bei Notebooks.

Wann greift die Garantie nicht?

Einige Bereiche können von der Garantie ausgenommen sein. Ebenso greift die Garantie immer dann nicht, wenn Sie den Schaden selbst vorsätzlich herbeigeführt haben. Die Ausnahmen sind hierbei meist deckungsgleich zu denen bei der Gewährleistung.

Wie nehme ich die Garantie wahr?

Den Garantieanspruch nehmen Sie in vielen Fällen genauso wahr, wie die Gewährleistung – also direkt beim Händler. Bei Notebooks und Smartphones können Sie auch direkt selbst an den Hersteller herantreten. Dieser bietet Sie im Regelfall um die Einsendung dieser kleineren Produkte. Natürlich kostenfrei für Sie.

Nach erfolgreicher Reparatur erhalten Sie das Gerät wieder zurück. Auch hier geschieht dies bei kleinen Gerätschaften auf dem Postweg.

Erneuert sich die Garantie ebenfalls?

Nein. Im Gegensatz zur neu auflaufenden Gewährleistung bei Reparaturen ist dies bei der Garantie nicht der Fall. Sie können lediglich Garantie-Erweiterungen kaufen, die den Zeitraum insgesamt erhöhen.

Brauche ich Quittungen?

Um Ihre Gewährleistungs- oder Garantieansprüche durchsetzen zu können, benötigen Sie in jedem Fall den Kauf- oder Garantiebeleg. Deshalb sollten Sie sich wirklich dringend an folgende Regel halten:

Wann immer Sie ein elektronisches Gerät kaufen, legen Sie den Kaufbeleg oder Garantiebestätigungen separat in einem Ordner ab. Gehen Sie diese Belege einmal jährlich durch. Wenn sowohl Gewährleistung als auch Garantie abgelaufen sind, können Sie die Quittungen wegwerfen.

Solange eine der beiden Optionen noch Restlaufzeit aufweist, sollten Sie den Quittungsbeleg unbedingt behalten. Auch wenn es gerade bei längeren Garantielaufzeiten störend erscheinen mag.

Doch nichts ist schlimmer, als ein Elektrogerät mit fünf Jahren Garantie, welches nach vier Jahren und neun Monaten den Geist aufgibt – und kein Beleg mehr über den Kauf existiert.