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Media Markt Umtausch

Viele Verbraucher wollen sie: Schnäppchen, die Media Markt anbietet. Was aber, wenn das gekaufte Elektrogerät doch nicht mehr gebraucht wird, beispielsweise weil es ein Geschenk sein sollte, der Beschenkte es aber nicht braucht, oder der Käufer es woanders günstiger gesehen hat? Wie der Umtausch bei Media Markt funktioniert, zeigt der folgende Ratgeber.

Keine gesetzliche Basis

Der Gesetzgeber sieht Nichtgefallen nicht als Reklamationsgrund: Ein Händler ist nicht verpflichtet, gekaufte Ware wieder zurückzunehmen, solange sie nicht fehlerhaft ist. Dennoch: Käufer sollten es auf einen Versuch ankommen lassen, vieles funktioniert über Kulanz seitens der Händler.

Was beinhaltet das Rückgaberecht?

Wenn Ware mangelhaft ist, muss dem Händler erst die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern. In aller Regel funktioniert das mit der Reparatur oder dem Austausch des Geräts. Ist die Nachbesserung nicht möglich, haben Sie die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten.

Rückgabe auf Kulanz

Wenngleich nicht gesetzlich verankert, räumen die meisten Händler eine Rückgabefrist von 14 Tagen ab Kaufdatum ein – auch für unbeschädigte Ware. Bringen Sie das Gerät zurück, erhalten Sie entweder einen Warengutschein über den Kaufbetrag oder Bares – das liegt im Ermessen des Händlers.

Umtausch bei Media Markt

Bei Media Markt gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen zum Umtausch gekaufter Ware. Deshalb lohnt sich Nachfragen in Ihrer Media Markt-Filiale: Zwar kann der Umtausch ausgeschlossen sein, meist werden aber 14 oder gar 30 Tage gestattet. Bringen Sie anschließend die umzutauschende Ware in Ihre Filiale und melden Sie sich dort bei der Servicestelle.

Ist der Umtausch nicht ausgeschlossen, erhalten Sie, wenn Sie in der Frist liegen, den Warenwert als Gutschein oder bar. Grundsätzlich nimmt die Elektronikkette nur Neuware zurück und verweigert den Umtausch sichtbar geöffneter Verpackungen, wenn kein plausibler Grund vorliegt.

Umtausch im Media Markt-Onlineshop

Haben Sie im Onlineshop von Media Markt eingekauft, ist das Gesetz eher auf Ihrer Seite: Die Regelungen zum Fernabsatzhandel gelten. Ihnen steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sodass Sie während dieser Zeitspanne ohne Begründungen vom Kauf zurücktreten können. Mit einer Wertminderung müssen Sie allerdings rechnen, wenn die Verpackung beschädigt ist oder das Gerät Gebrauchsspuren aufweist.

Media Markt: „Umtausch ohne Wenn und Aber“

Media Markt selbst verspricht auf seiner Website einen „Umtausch ohne Wenn und Aber“: Wenn ein Artikel nicht gefällt, wird er ohne Wenn und Aber originalverpackt zurückgenommen. Dass für eine Reklamation oder einen Umtausch der Kassenbon als Kaufnachweis dienen muss, versteht sich von selbst.

Werbeaktion von Media Markt zum kostenlosen Shoppen

Im Jahre 2010 sorgte eine Werbeaktion von Media Markt für Furore: Eine Gruppe Schnäppchenjäger hatte die Chance gewittert, kostenlos bei Media Markt zu shoppen, indem das Rückgabeprogramm ausgenutzt werden sollte. Jeder zehnte Media Markt-Kunde bekam seinerzeit seinen Einkauf erstattet. Darin sahen die Schnäppchenjäger die Chance, mit neun Freunden zusammen einzukaufen, sodass einer davon gewinnen musste. Die restlichen gekauften Artikel wollten sie am Folgetag zurückgeben.

Die Strategie ging nicht auf

Nicht alle haben sich mit anderen zusammengetan, um bei Media Markt kostenlos einkaufen zu können – einige probierten es im Alleingang. Darunter Tim Schedl (Name geändert), der sich während der besagten Werbeaktion einen neuen Laptop in der Düsseldorfer Media Markt-Filiale kaufte. Der Student hatte auf seinem Kassenbon die Ziffer 2 als Endnummer, gewonnen hatte an diesem Tag die Endnummer 0. Kunden, die diese auf ihrem Kassenzettel hatten, konnten binnen 14 Tagen mit dem Bon in die Filiale, um sich den Kauf erstatten zu lassen.

Media Markt machte keine Probleme

Als Schedl das Notebook, das er sich eigentlich nicht leisten konnte, am Folgetag in seiner Media Markt-Filiale zurückgab, bekam er anstandslos sein Geld zurück. Schedl erinnert sich an den mitleidigen Blick der Servicemitarbeiterin, die sofort zu wissen schien, dass dahinter die Spekulation auf den Gewinn stand.

Risikoreiche Masche

So viel Glück wie Schedl hatte Sandra Reimann (Name geändert) aus Reutlingen nicht: Die Unternehmerin fuhr dieselbe Strategie und ging mit ihrem Partner in die örtliche Media Markt-Filiale, um zwei Kameras, eine Festplatte, zwei Spielkonsolen, einen Camcorder, zwei Netbooks und zwei Flachbildschirme zu kaufen. Für diesen teuren Spaß, zusammen über 5.000 Euro, ließ sich Reimann zehn verschiedene Kassenbons ausstellen. Einer musste also gewinnen – Reimann überzog sogar ihr Konto für diese Aktion.

Was bleibt, sind Schulden

Gewonnen hatte Reimann die Spielkonsole für 199 Euro; ihr Geld bekam sie einen Tag später nach Vorlage des Bons. Der Versuch, die anderen Artikel zurückzugeben, scheiterte allerdings: Nicht mal, als Reimann ihren Betrug kleinlaut dem Filialleiter gestand, ließ sich dessen Herz erweichen. Media Markt mache die Spielregeln, viel Spaß mit den Artikel, soll der Filialleiter geantwortet haben.

Bares hat Seltenheitswert

Carolin Uhrig ist als Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale NRW Expertin für Rückgabe- und Umtauschrecht. Sie rät zur Vorsicht: Das Rückgaberecht basiere auf Freiwilligkeit, wenn die Ware keinen Mangel aufweise. Deshalb sei es rechtens, wenn Filialen ihren Kunden die Rückgabe verweigern – Im Zweifelsfall böten nicht mal mündliche Zusagen genügend Sicherheit, denn die könne der Kunde nicht nachweisen. Gerade bei Media Markt sei es zum Standard geworden, nicht gegen Bares umzutauschen, sondern Wertgutscheine auszustellen. Uhrig empfiehlt, sich ein zugesagtes Rückgaberecht mit allen Bedingungen, etwa originalverpackt, im nicht-gebrauchten Zustand etc., schriftlich geben zu lassen, um für den Fall der Fälle vorzusorgen.

Zusammenfassung: So kaufen Sie sicher ein

Um bei Media Markt oder anderen Geschäften sicherzugehen, dass Sie Ware auch mängelfrei umtauschen können, informieren Sie sich vorher über die gängige Rückgabepraxis Ihrer Filiale – Einheitsregelungen gibt es nicht. Lassen Sie sich mündliche Zusagen schriftlich mit allen Details bestätigen – inklusive der Information, ob Sie auch gegen Bargeld oder ausschließlich in Warengutscheine umtauschen können. Nur so haben Sie die Chance zu erhalten, was Ihnen zugesagt wurde.