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Sich mit den neuen WhatsApp-AGBs auseinandersetzen und die Folgen bei Nichtzustimmung

WhatsApp ist nach wie vor ein sehr beliebter Messenger. Trotzdem können sich die Entwickler nicht stets mit Ruhm bekleckern, denn negative Schlagzeilen sind nicht selten. Dazu gehören auch die Anfang 2021 vorgestellten beziehungsweise überarbeiteten AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die im wahrsten Sinne des Wortes eine Kritikwelle auslösten. Ein Großteil der Nutzer fürchtete um seine Daten und wechselte zur Konkurrenz. Oder man hat die Zustimmung einfach noch nicht erteilt. Geplant war eine Zustimmung bis Februar 2021, WhatsApp hat sich nach der Kritik aber für einen Aufschub bis 15. Mai 2021 entschieden. Aktuell ist das auch ein Fixtermin und es gibt keine Gnadenfrist mehr.

Doch was soll man als Nutzer tun? Die geänderten AGBs akzeptieren oder doch zu einem alternativen Messenger wechseln? Die zweite Lösung hätte allerdings den Haken, dass man seine Chats unter Umständen nicht mitnehmen kann und die eigenen Kontakte ebenfalls die neue App installieren müssten. Der wichtigste Ratschlag ist deshalb, dass man sich mit dem Thema einmal genauer befasst.

Kommunikation zwischen Firmen und Kunden im Fokus

Da WhatsApp zu Facebook gehört, schrillen bei vielen Nutzern bei geänderten Nutzungsbedingungen die Alarmglocken. Verständlich, aber man darf trotzdem nicht alles in einem Topf werfen. Bei den AGBs Anfang 2021 ist es zum Beispiel so, dass sich am eigentlichen Chatverhalten nichts ändert. Man schreibt also mit seinen Freunden wie vor der Zustimmung, private Nachrichten bleiben privat und verschlüsselt. Im Zentrum seht der Austausch zwischen Unternehmen und Kunden, die neuen Richtlinien müssen jedoch von allen akzeptiert werden.

Unterm Strich passiert somit „nichts“. In Zukunft wird es nur so sein, dass man mit Firmen auch via WhatsApp schreiben kann. Das ist definitiv kein schlechtes Feature, sondern als komfortabel einzustufen. Man kann also ohne große Bedenken den neuen AGBs zustimmen.

Was passiert bei Nichtzustimmung ab dem 15. Mai?

Einfach gesagt wird der Funktionsumfang des Messengers eingeschränkt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Benachrichtigungen und Anrufe zwar weiterhin eintreffen, gelesen können diese aber nicht mehr werden. Auch der Versand von Textnachrichten ist nicht mehr möglich. Man kann es so zusammenfassen: WhatsApp funktioniert zwar noch, die Einschränkungen machen eine normale Nutzung aber unmöglich.

Im Umkehrschluss bedeutet es auch, dass eine Zustimmung der AGBs zwingend erforderlich ist. Die gute Nachricht ist allerdings, dass dieser Schritt auch nach dem 15. Mail noch jederzeit nachgeholt werden kann. Die Nachricht dafür trifft freilich schon früher ein, sodass es erst gar nicht zu diesem Szenario kommen muss. Und wenn es doch der Fall ist: Einfach den überarbeiteten Nutzungsbedingungen zustimmen und schon funktioniert der Messenger wieder in seinem vollen Umfang.

Fazit

Wenn man sich dem Thema genauer annimmt, dann haben die Änderungen keinerlei Einfluss auf die Sicherheit der Nutzer. Es bleibt beispielsweise nach wie vor bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Kritikwelle ist demnach ein wenig überzogen und verunsichert ohne Grund viele Nutzer. Natürlich muss am Ende jeder selbst entscheiden, ob er mit den neuen AGBs einverstanden ist oder nicht. Fakt ist aber, dass eine Zustimmung nichts an der Sicherheit ändert. Man kann somit ohne Bedenken bei WhatsApp bleiben und die zahlreichen Funktionen nutzen. Plan B wäre ein Umstieg zu einem anderen Messenger.