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Kinderpornografie melden

Sind Sie im Internet auf Kinderpornografie gestoßen und möchten Ihren Fund bei der Polizei melden? Unsere Experten erklären Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.

Vorgehensweise

Wenn Sie im Netz auf Kinderpornografie stoßen, ist es am einfachsten, Ihren Fund über die sogenannten Internetwachen der jeweiligen Polizei zu melden. Für fast jedes Bundesland gibt es hier eine entsprechende Webseite. Auf dieser können Sie ein Formular ausfüllen, um Ihren Fund zu melden.

Nachfolgende Liste beinhaltet alle gegenwärtig verfügbaren Internetwachen der Polizei. Sie müssen eine Meldung nicht zwangsläufig in der Internetwache Ihres Bundeslandes aufgeben.

Das Ausfüllen der Formulare ist schnell erledigt. Bei manchen Internetwachen müssen Sie zuerst der Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen, bevor Sie Bereiche wie „Hinweis geben“ auswählen können. Danach zeigt sich Ihnen ein umfangreiches Formular. Hier werden klassischerweise einige Daten abgefragt. Neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse müssen Sie aber vor allem Ihre Beobachtung oder Meldung abgeben. Mitunter ist auch Ihr aktueller Wohnsitz relevant.

Das Ausfüllen der Formulare ist schnell und einfach erledigt. Achten Sie vorab lediglich darauf, den richtigen Bereich zu wählen. Wenn Sie eine kinderpornografische Website gefunden haben, sollten Sie einen „Hinweis geben“. Der Formularbereich für eine Strafanzeige ist hier mitunter der falsche Weg.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es Alternativen zur Online-Polizeiwache?

Sie müssen den zufälligen Fund einer kinderpornografischen Webseite nicht unbedingt bei der Online-Polizeiwache melden. Das Bundeskriminalamt empfiehlt etwa, derartige Entdeckung bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem Landeskriminalamt zu melden.

Mache ich mich verdächtig?

Eines der Kernprobleme beim Melden derartiger Seiten ist die Frage, ob man sich selbst verdächtig macht. Klar ist inzwischen, dass Zufallsfunde derartigen Materials im Netz nicht so selten sind, wie angenommen. Ob man sich verdächtig macht, wenn man beim Surfen von „normalen“ Porno-Seiten auf derartige Angebote stößt, wird jedoch unterschiedlich beantwortet.

Rechtsanwalt Marcus Dury von der IT-Recht-Kanzlei Dury empfiehlt etwa, eine Meldung vorzugsweise anonym abzugeben. Bei einem versehentlichen Fund mache man sich zwar nicht strafbar, in der „Praxis besteht aber immer die Gefahr“, dass am Ende Ermittlungen gegen die meldende Person durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist die anonyme Online-Meldung also zu bevorzugen.

Dem widerspricht Jörg Schowe, Kriminalhauptkommissar der Polizeidirektion Hannover. Er betone zwar, dass seiner Erfahrung nach niemand zufällig auf kinderpornografische Websites stoßen würde, ein Versehen könne man jedoch letztendlich nie ganz ausschließen. Bis zu 100 Zufallsfunde würden jährlich in Hamburg gemeldet. Wer eine derartige Website versehentlich entdeckt, solle diese melden und sich als Zeuge zur Verfügung stellen. Es ergeben sich erste Verdachtsmomente, doch ohne entsprechende Indizien (wenn die meldende Person wegen ähnlicher Delikte in Erscheinung getreten ist) würden keine Ermittlungen gegen die meldenden Personen durchgeführt. Von der aktiven Suche nach derartigen Websites rät Schowe jedoch ab.

Welche Informationen muss ich angeben?

Das BKA als auch Kriminalhauptkommissar Schowe empfehlen, Meldungen nicht anonym sondern mit Namen, Adresse und Telefonnummer abzugeben. Rechtsanwalt Dury wiederum empfiehlt ganz klar, derartige Meldung zur eigenen Sicherheit anonym zu tätigen.

Wie kann ich mich anonym melden?

Gerade die anonyme Meldung ist über die Online-Wachen schwierig, da Name und Adresse Pflichtfelder sind. Hinzukommt, dass die IP-Adressen gespeichert werden. Somit können auch Fantasie-Namen keinen Schutz bieten. Wer anonym melden will, sollte sich vorübergehend ein Browser-Plugin für das TOR-Netzwerk im Firefox oder Chrome installieren. Dadurch surfen Sie zwar sehr langsam, aber nahezu anonym.