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Stromversorger wechseln im Internet: Wichtige Fakten zusammengefasst

Der Blick auf die steigenden Strompreise weckt bei vielen Verbrauchern die Bereitschaft zum Anbieterwechsel. Letzterer lohnt sich angesichts attraktiver Boni und Prämien für zahlreiche Stromkunden – vorausgesetzt die vertraglichen Bedingungen werden sorgfältig geprüft. Ansonsten drohen Mehrkosten. Dieser Ratgeber klärt über elementare Faktoren beim Wechsel des Energieversorgers auf.

Strom

Für die Versorgung mit Energie müssen Verbraucher immer tiefer in die Tasche greifen. Laut Monitoringbericht 2019 der Bundesnetzagentur sind die Durchschnittspreise für Haushaltskunden sowohl in der Grundversorgung als auch bei alternativen Stromlieferanten gegenüber 2018 gestiegen. Bei einem Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh mussten Verbraucher folgenden Durchschnittspreis zahlen:

Versorger

2019

2018

Grundversorgung

31,94 ct/kWh

31,47 ct/kWh

Vertrag bei einem Grundversorger außerhalb der Grundversorgung

30,46 ct/kWh

29,63 ct/kWh

Alternativer Stromlieferant

30,46 ct/kWh

28,80 ct/kWh

Trotz der Tatsache, dass viele alternative Stromanbieter im vergangenen Jahr preislich gleichauf mit den Grundversorgern (außerhalb der Grundversorgung) lagen, kann sich der Wechsel weg vom Grundversorger lohnen. Der Grund sind Wechselanreize wie Sonderboni und Sachprämien. Wie der Monitoring-Bericht bestätigt, betragen einmalige Bonuszahlungen bei alternativen Stromlieferanten durchschnittlich 64 Euro. Entscheidend hierbei: Um von derartigen Anreizen zu profitieren, muss in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden. Häufig beträgt diese zwölf Monate, teilweise aber auch zwei Jahre. Damit sich ein solcher Vertrag nicht in eine Kostenfalle verwandelt, müssen Verbraucher die Preise vor und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kritisch unter die Lupe nehmen. Womöglich steigen Grundgebühr und Arbeitspreis stark an, sodass der angebliche Preisvorteil verpufft. Eine pünktliche Kündigung ist häufig Voraussetzung für lohnenswerte Wechsel.

Materielle Geschenke sind nicht immer kostenlos

Das Angebot an Sachprämien reicht von Fahrrädern über energieeffiziente Haushaltsgeräte bis hin zur Spielekonsole. Doch auch hier dürfen sich Verbraucher nicht von Lockangeboten blenden lassen. Schließlich handelt es sich längst nicht bei allen Prämien um Geschenke. Bestes Beispiel sind Tarife inklusiv Smartphone. „Hier binden Sie sich oft zwei Jahre und bezahlen einen monatlichen Abschlag, der über die üblichen Kosten für elektrischen Strom liegt“, klärt das Onlinemagazin mit Strompreisvergleich auf, das aktuelle Stromanbieter mit Handy Prämie arrangiert hat und über die individuellen Verträge informiert. Demnach seien derartige Prämien-Angebote mit einer Ratenzahlung vergleichbar, die auch in den AGBs der Unternehmen verankert sei. „Wenn ein Vertrag vor Ablauf der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, so muss weiterhin ein festgelegter Abschlag für das Smartphone gezahlt werden“, so die Redaktion weiter.

Abnahmemenge und Vergleichswerte prüfen

Darüber hinaus sind Sachprämien nicht selten an eine Mindestabnahmemenge gebunden. Benötigt der Kunde weniger Strom als vertraglich vereinbart, könnte die Prämie beispielsweise in Rechnung gestellt werden. Damit sich derartige Bedingungen nicht negativ auswirken, müssen Verbraucher die Angebote sorgfältig kontrollieren und das Kleingedrückte lesen. Verbraucherfreundliche Stromanbieter sind dahingehend transparent und platzieren die Hinweise klar erkennbar. Besondere Übersichtlichkeit genießen Verbraucher bei Vergleichsportalen wie Check24 oder Verivox. Dort können sich Suchende einen schnellen Überblick über Tarifdetails verschaffen und potenzielle Ersparnisse nachvollziehen. Doch Vorsicht:

  • Für Vergleiche werden in der Regel die Preise regionaler Grundversorger zur Kalkulation der möglichen Ersparnis verwendet.
  • Ist der Kunde jedoch nicht in der Grundversorgung, spart er womöglich deutlich weniger als es der Vergleich suggeriert.
  • Bei seriösen Portalen lässt sich der Vergleichstarif anpassen, um eine realistische Einschätzung des Sparpotenzials zu erhalten.

Kurzfristige Kündigungen besser selbst erledigen

Stromanbieterwechsel gelingen über Vergleichsportale spielend. Wenige Klicks genügen und der neue Vertrag ist abgeschlossen. Doch auch hier ist volle Aufmerksamkeit gefordert: Die Kündigung des bisherigen Energielieferanten sollte nur dann vom Vergleichsportal erledigt werden, wenn dafür noch genügend Zeit bleibt. Steht das Ende der Kündigungsfrist kurz bevor, ist es empfehlenswert das Schriftstück selbstständig abzusenden, um Problemen vorzubeugen. Im Idealfall wird die Kündigung mit der Bitte um Kündigungsbestätigung fristgerecht per Einschreiben Rückschein und ergänzend per E-Mail verschickt.

Ist beim Vertragswechsel etwas schiefgelaufen, profitieren Verbraucher beim Anbieterwechsel per Fernabsatz (Postweg/Internet) vom Widerrufsrecht. Dank dieses Verbraucherrechts können Kunden Verträge innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt zum Thema Kündigung von Energie-Lieferverträgen die schriftliche Form, ein Muss sei dies aber nicht: „Der Widerruf kann per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erfolgen.“

Quelle: Fotografie unter pixabay.com (Mylene2401)