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Wie funktioniert ein Hörgerät?

Während das Grundprinzip der Brille auf optische Sehhilfen zurückzuführen ist, die bereits im 2 Jahrhundert v. Chr. entwickelt wurden, standen die ersten Hörhilfen erst viele Jahrhunderte später zur Verfügung. Womöglich haben einige Menschen schon zuvor Hilfsmittel genutzt, die den Schall verstärkten. Überliefert sind aber erst aus dem 17. Jahrhundert eigens angefertigte, schallverstärkende Trichter. Zwar fiel die Schallverstärkung bei diesen Trichtern mit etwa 20 bis 30 Dezibel eher bescheiden aus. Doch ein Anfang war gemacht. Sicher ist zudem, dass sich der Komponist Ludwig van Beethoven angesichts des Verlustes seines Gehörs mehr als glücklich schätzte, auf eine solche Hörverstärkung zurückgreifen zu können. Wahrscheinlich hätte er ein modernes Hörgerät als ein regelrechtes Gottesgeschenk empfunden.

Die Entwicklung des modernen Hörgerätes

Der Weg zu einem Hörgerät moderner Bauart war noch weit. Immerhin wusste man aber bereits, worauf es ankam: Schall, der gebündelt und im Idealfall verstärkt wird, unterstützt das Hören bei Schwerhörigkeit oder einer lauten Umgebung. Das Telefon war eigentlich eine Erfindung, die als Unterstützung für Schwerhörige dienen sollte. Die galt auch für erste Weiterentwicklungen des Fernsprechers. Ein erstes eigens als solches konzipiertes Tischhörgerät mit Kohlemikrophon erfand der Engländer Bertram Thornton im Jahr 1896. Dessen Technik bildete die Basis der Acouphone Company, die ab 1898 Hörgeräte in Serie herstellte. Auch wenn diese im Laufe der Jahre immer handlicher wurden, hatten sie allerdings nur wenig gemein mit einem heute modernen Oticon Hörgerät im Miniaturformat.

Im Jahr 1952 schrumpften die Hörgeräte, deren Schall über ein Kabel an einen am Ohr befindlichen Lautsprecher transportiert wurde, immerhin auf die Größe einer Zigarettenschachtel. Hörgeräte, die sich am Ohr tragen lassen, gibt es erst seit den 1960er Jahren. Und erst 1988 wurde die zugrunde liegende Technik digital. Erst damit lassen sich die Frequenzen unterschiedlich steuern, um ein möglichst angenehmes Hörerlebnis zu gewährleisten.

Die grundlegende Funktionsweise ist seit Jahrzehnten unverändert

Nach wie vor bestehen Hörgeräte aus Mikrophon, Verstärker und Lautsprecher. Über das Mikrophon wird der Schall aufgenommen und in elektrische Impulse verwandelt. Ein Mikroprozessor bereitet den Schall so auf, wie es individuell gewünscht wird. Hörgeräteakustiker sind in der Lage, den Mikroprozessor exakt auf bestimmte Frequenzen zu programmieren. Dies bewirkt, dass jene Frequenzen, die der Träger nicht mehr gut hören kann, im gewünschten Umfang verstärkt werden. Gleichzeitig können moderne Hörgeräte störende Geräusche, etwa Maschinen- oder Straßenlärm, aktiv herausfiltern. Sprache hingegen wird durch das Hörgerät als solche erkannt und im erforderlichen Maße verstärkt. Es ist also möglich, das Hörgerät genau auf die Hörprobleme seines Trägers zu programmieren. Am Lautsprecher und damit im Gehör des Trägers kommen im Idealfall also Töne aller Frequenzen an: Einige werden vom Träger unverstärkt wahrgenommen und durch das Hörgerät im Prinzip nur hindurchgeleitet. Andere werden mehr oder weniger intensiv verstärkt, um die Wahrnehmung eines gesunden Gehörs so genau wie möglich nachzubilden. Bei einem In-Ear-Hörsystem handelt es sich um ein Hörgerät, das sich vollständig im Inneren des Gehörgangs befindet und den Schall hier unmittelbar an selbigen abgibt. Hörgeräte, die hinter dem Ohr getragen werden, besitzen für die Schallübertragung einen Schallschlauch beziehungsweise eine in den Gehörgang führende Kabelleitung.

Hörgeräte werden von Batterien gespeist, die so winzig wie leistungsstark sind. Seit einigen Jahren handelt es sich bei diesen Miniatur-Batterien oftmals um wiederaufladbare Akkus, die gleichzeitig eine lange Nutzungsdauer des Hörgerätes gewährleisten.

Sind Hörgeräte teuer?

Bei modernen Hörgeräten handelt es sich um hochwertige Präzisionsgeräte, deren Herstellung recht kostenintensiv ist. Abhängig vom Modell können die Kosten pro Paar bei etwa 1.000 bis 2.000 Euro liegen. Anders als bei der Brille beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen allerdings an den Kosten für ärztlich verordnete Hörgeräte. Der aktuelle Festbetrag, der von der Krankenkasse übernommen wird, (Stand: Oktober 2021) liegt für das erste Hörgerät bei 784,94 €. Für das zweite Hörgerät ist er in der Regel geringer, die genaue Höhe ist abhängig von der Krankenkasse. Jeder Hörgeräteakustiker ist übrigens verpflichtet, auch zuzahlungsfreie Hörgeräte anzubieten. Bei diesem tragen Versicherte lediglich den gesetzlichen Eigenanteil von 10 Euro pro Hörgerät.