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Wie werden elektrische Betriebsmittel geprüft?

Jedes Unternehmen hat elektrische Betriebsmittel, die regelmäßig einer Betriebsmittelprüfung unterzogen werden müssen und gesetzlich in der Unfallverhütungsvorschrift vorgeschrieben ist.

Was bei dieser Prüfung gecheckt wird und warum diese notwendig ist, erfahren Sie in unserem informativen Artikel.

Kurzbeschreibung elektrische Betriebsmittel

Bei elektrischen Betriebsmitteln wird zwischen feststehenden und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden. Als ortsveränderliche Betriebsmittel gelten zum Beispiel Akkuschrauber, Bohrmaschinen oder Notebooks und sind daher tragbare elektrische Geräte, die für die Arbeit eingesetzt werden.

Zu den feststehenden und somit ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln gehören etwa CNC-Maschinen oder Waschmaschinen, die fest an einen Ort gebunden sind. Die Prüfung umfasst feststehende und ortsveränderliche Betriebsmittel.

Welche Firma darf prüfen?

Eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel darf nur von ausgebildetem Prüfpersonal durchgeführt werden und nicht jedes Unternehmen kann den gesetzlichen Vorgaben zufolge den Check absolvieren. Geprüft wird nach der DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4.

Als befähigte Personen gelten Mitarbeiter, die basierend auf ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und beruflichen Kenntnissen, die eine Betriebsmittelprüfung durchführen dürfen.

Geeignet ist zum Beispiel ein Elektroingenieur, der die erforderlichen nachweislichen Fachkenntnisse besitzt. Er muss qualifiziert sein, eine Prüfung absolviert haben oder über eine Zertifizierung verfügen.

Der Prüfer trägt die Berufsbezeichnung Elektrofachkraft, die Mitarbeiter einer Firma unterrichten und auf die Prüfung vorbereiten kann. Dies wird oft in Firmen durchgeführt, wo eine Prüfung elektrischer Betriebsmittel bevorsteht, was einen hohen Zeiteinsatz und Aufwand bedeutet.

Häufigkeit der Prüfung

Die Art elektrischer Betriebsmittel und deren Einsatzort hat einen entscheidenden Einfluss darauf in welchen zeitlichen Abständen die Prüfung erfolgt. Schulen, Wäschereien, Feuerwehr, Labore und Gebäudereinigungen müssen alle 12 Monate eine Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchführen.

Für Pflegeheime und Bürobetriebe gilt eine Frist von 24 Monaten, in der eine Prüfung nach DGUV V3 zu erfolgen hat. Der Check muss bei Vorhandensein empfindlicher Stoffe bzw. einer stark schutzbedürftiger Umgebung öfter durchgeführt werden.

Bei Kleinunternehmen ist die Prüfung in relativ kurzer Zeit abgeschlossen, während die Zeitspanne in mittelständischen und großen Unternehmen wegen des höheren Aufwands länger ist.

Begleitet wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und feststehender Betriebsmittel von einer umfangreichen Dokumentation.

Wie erfolgt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel?

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgt nach einem festen Schema, denn die Geräte sind entweder der Schutzklasse 1, 2 oder 3 zugeordnet. Der niedrigste Aufwand besteht bei Geräten der Schutzklasse 3.

Der erste Schritt ist die Sichtprüfung, gefolgt von der Funktionsprüfung und einer Elektroprüfung. Die Ergebnisse der Prüfung nach DGUV 3 müssen verpflichtend schriftlich in einer Dokumentation auf Papier oder elektronisch exakt festgehalten werden.

Welche Messgeräte sind notwendig?

Im Rahmen einer elektrischen Betriebsmittelprüfung sind Spezialgeräte notwendig, um den Isolationswiderstand exakt erfassen und eine sichere Trennung nachweisen zu können. Diese speziellen Prüfgeräte hat nicht jedes Unternehmen im Haus.

Die Elektrofachkraft besitzt die erforderlichen Prüfgeräte, kann sie sicher und zuverlässig basierend auf seinen Fachkenntnissen bedienen.

Bei mangelhafter Prüfung kann das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, falls ein Arbeitsunfall passieren sollte.

Der Schutz aller Mitarbeiter steht im Mittelpunkt, weshalb der Gerätecheck elektrischer Betriebsmittel nach den vorgeschriebenen Zeitabständen von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden muss.

Jegliche DGUV 3 Prüfungen und deren Resultate gilt es in einer Dokumentation ausführlich den Vorschriften entsprechend einzutragen.