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Urteil: Apple darf in Deutschland kein iPhone verkaufen

Was war das gestern für eine Meldung? Das Landgericht Mannheim gab der Klage von Motorola Recht und verbietet Apple den Verkauf des iPhone in Deutschland. Betroffen ist zunächst der Online-Handel auf der Appleseite sowie der Vertrieb nach Deutschland. Sind die Warenlager also leer, wird es für Apple schmerzlich und verlustreich.

In den letzten Wochen haben Samsung und Co. immer wieder juristische Schlappen einkassiert. Nun wendet sich das Blatt anscheinend. Erstmals muss Apple eine Schlappe hinnehmen. Das Unternehmen Apple Inc., also der amerikanische Mutterkonzern, darf in Deutschland keine mobilen Geräte liefern sowie verkaufen. Der Verkauf über die Seite apple.de ist demnach auch verboten. So handelt es sich dabei um eine Umleitung auf apple.com/de. Die Seite gehört vollständig zum Mutterkonzern, inklusive Online-Shop. Das Urteil hat vielleicht auf kurze Sicht noch keine Auswirkungen. Doch sind die Lager in Deutschland leer, dürfte Apple Inc. keine neuen Geräte mehr liefern – das würde auch für Apple einen immens hohen finanziellen Schaden bedeuten.

Fehlende Patente der Grund

Was ist passiert? Das Landgericht Mannheim verbietet Apple für Deutschland mit sofortiger Wirkung den Verkauf von Geräten, die ein Mobilfunk-Patent von Motorola verletzten. Gemeint sind irgendwelche Funktechniken sowie die Paketverwaltung. Patentrechtsexperte Florian Müller hat bereits in der Nacht auf Samstag auf das Gerichtsurteil reagiert und veröffentlichte das gesamte Urteil. Bei dem Urteil handelt es sich um ein so genanntes Versäumnisverbot – einem Schuldspruch, nachdem der Beklagte auf Anschuldigungen nicht reagiert hat. Laut Urteil darf Apple in Deutschland keine mobilen Geräte mehr vertreiben, die gegen ein Motorola-Patent auf drahtlose Kommunikation verstoßen.

Apple ist nun verpflichtet, einen umfangreichen Bericht vorzulegen, der die Bemessung der Schadenersatzsumme beschreibt – welche Patente also tatsächlich verletzt worden sind. Egal ob Apple nun Widerspruch einlegt/einreicht, kann das Urteil vollstreckt werden. Apple sieht dem Treiben zunächst gelassen entgegen. "Das ist eine verfahrenstechnische Angelegenheit und hat nichts mit dem Ausgang des eigentlichen Falles zu tun. Es betrifft derzeit weder unsere Fähigkeit in Deutschland Geschäfte zu machen, noch Produkte zu verkaufen." Doch Apple könnte schon bald Probleme bekommen, da die Lager der Handelsketten in Deutschland nicht übervoll sind.