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DSL wegen Umzug kündigen

Wer heute einen DSL-Vertrag abschließt, erhält diesen im Regelfall zu günstigen Kondition. Telefon, Internet und mitunter sogar TV sind für 40 Euro im Monat problemlos drin. Erkauft wird der Preis durch eine lange Vertragslaufzeit. Doch was passiert, wenn man umzieht und DSL am neuen Standort nicht oder nur eingeschränkt vorhanden ist?

In einer zunehmend globalisierten und mobilen Welt ist ein fester Wohnsitz, an welchem man sein gesamtes Leben verbringt, eher die Ausnahme. Doch neben dem Umzugsstress gibt es häufig noch ganz andere Probleme.

Ein Internetzugang ist heute selbstverständlich. Ebenso eine Telefon-Flatrate. Meist werden Triple-Play-Pakete von Providern angeboten. Breitband-Internet inklusive Festnetz-Flatrate und HD-Fernsehübertragungen. Die günstigen Preise werden dabei durch eine lange Vertragslaufzeit realisiert. Doch was geschieht, wenn man umzieht?

Wann darf ich meinen DSL Vertrag kündigen?

Ihren DSL Vertrag können Sie selbstverständlich jederzeit kündigen. Die Kündigung selbst ist dabei gar nicht das Problem. Vielmehr ist es die verbleibende Vertragslaufzeit. Kündigen Sie beispielsweise nicht im Rahmen der üblichen Fristen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um einen bestimmten Zeitraum.

Ärgerlich ist das, wenn Sie umziehen und Ihr Vertrag gerade erst verlängert wurde. Noch problematischer wird es, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, da diese häufig Mindestlaufzeiten von zwei Jahren aufweisen. Ziehen Sie also beispielsweise nach 9 Monaten bereits wieder um, haben Sie ein erhebliches Problem.

Kann ich meinen DSL-Anschluss beim Umzug mitnehmen?

Natürlich können Sie Ihren Anschluss im Falle eines Umzugs jederzeit an Ihren neuen Wohnort mitnehmen. Die Sache hat unter Umständen jedoch einen Haken.

An Ihrem neuen Wohnort steht möglicherweise kein DSL oder nur deutlich schwächeres DSL zur Verfügung. Hatten Sie bisher einen Vertrag über eine Anbindung für DSL 16.000 inklusive Triple-Play, haben Sie hier das Nachsehen. Bei einer neuen Anbindung mit einem Fallback von DSL 6.000 auf 3.000 ist das Fernsehangebot nicht nutzbar. Das Internet ist zudem im bisherigen Vergleich deutlich langsamer. Je nach Region sollten Sie darauf achten, welche Anbieter Zugang zu den Kupferkabeln der ehemaligen Monopolisten haben. Besonders hier lohnt es sich, die Angebote genau zu vergleichen.

Kein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug

Wie der BGH entschieden hat, haben die Provider keinerlei Einfluss auf die Umzüge Ihrer Kunden. Gleichwohl fangen Sie das Kostenrisiko für einen günstigen DSL-Anschluss über die vereinbarte Vertragslaufzeit ab. Erst ab dem zweiten Vertragsjahr amortisiert sich der DSL-Vertrag mit dem Kunden.

Aus diesem Grunde steht dem Verbraucher bei einem Umzug kein Sonderkündigungsrecht für einen DSL-Vertrag zu. Im schlimmsten Fall bedeutet dies, dass Sie für einen langwierigen Zeitraum Ihre Vertragspflichten trotz geringerer oder sogar gar keiner Leistung erfüllen müssen.

Kann ich mich bei meinem Provider freikaufen?

Die großen Provider wie T-Online, 1&1 oder Kabel Deutschland gehen unterschiedliche Wege bei solchen Problemfällen. Pauschale Aussagen lassen sich hier also nicht treffen.

Grundsätzlich berichten Kunden jedoch über die nachfolgenden drei Varianten, wenn im Rahmen eines Umzugs der Vertrag beendet werden möchte:

  • Kulanz: Einige Provider reagieren kulant, wenn der Vertrag aufgrund eines Umzugs gekündigt wird. Dies hängt mitunter auch davon ab, wie schnell diese Kündigung erfolgt. Wer bereits jahrelang beim selben Provider ist, hat möglicherweise bessere Chancen, als wenn der Vertrag erst vor wenigen Monaten neu abgeschlossen wurde. Erhaltene Hardware muss in jedem Fall zurückgegeben werden.
  • Niedrigere Gebühr: Bei der zweiten Option wird den Kunden eine niedrigere Gebühr offeriert, wenn der Anschluss gar nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden kann. Verhalten Sie sich hier diplomatisch, um einen möglichst großen Vorteil herauszuschlagen.
  • Freikauf: Einige Provider haben kein Interesse an den beiden vorgenannten Optionen. Mitunter können Sie sich gegen Ableistung des Gesamtbetrages der Vertragslaufzeit freikaufen. Denken Sie aber daran, dass dieser Betrag enorm sein kann. Verweigert Ihnen Ihr Provider auch diese Option, legen Sie den Betrag einfach zur Seite und zahlen die monatlichen Raten.

Kann ich mich gegen lange Vertragslaufzeiten wehren?

Ja, das geht. Einige Anbieter bieten geringe oder sogar gar keine Mindestvertragslaufzeiten. Kündigungen sind überdies mit kürzeren Fristen möglich. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr neuer Wohnort von Dauer ist, können Sie auf solche Verträge zugreifen.

Die Sache hat natürlich einen Nachteil: Die kürzeren Laufzeiten und Fristen werden auf den Paketpreis aufgeschlagen. Zur Veranschaulichung: Ein beliebiges Triple-Play-Paket kostet mit 24 Monaten Mindestlaufzeit rund 40 Euro pro Monat. Mit 12 Monaten Mindestlaufzeit sind es jedoch 50 Euro pro Monat.

Die Mehrkosten von 120 Euro im Jahr mögen zwar enorm klingen, sind aber vergleichsweise gering, wenn Sie für einen bestehenden Vertrag 12 Monate lang die vollen Gebühren bezahlen müssen, obwohl Sie diesen nicht mehr nutzen (können).