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GEZ anmelden

Seit dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag. Alle Haushalte müssen zukünftig den monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro entrichten. Unabhängig davon, ob rundfunkempfangsfähige Geräte im Haushalt sind oder nicht. Wer bisher nicht angemeldet war, kann dies online erledigen. Wir zeigen, wie das geht.

Für „Schwarzseher“ beginnt das Jahr 2013 wirklich düster. Seit dem 1. Januar gilt der neue Rundfunkbeitrag. Die Konsequenz: Wer bisher den verminderten Gebührensatz für neuartige Rundfunkempfangsgeräte bezahlt hat, muss nun deutlich mehr bezahlen.

Wer bisher gar nicht angemeldet war, ist dies nun automatisch – ob man will oder nicht. Viele spielen deshalb mit dem Gedanken, sich bereits jetzt anzumelden und regelmäßig den Rundfunkbeitrag zu entrichten, damit nicht in der Mitte des Jahres eine erhebliche Nachzahlung ins Haus flattert.

Am einfachsten und schnellsten funktioniert die Anmeldung über das Online-Formular. Doch viele Nutzer haben hier Probleme.

Ich habe bisher keine Gebühren bezahlt, was nun?

Erst einmal sollten Sie ruhig bleiben. Schließlich hatten Sie vermutlich keinerlei Empfangsgeräte. Seit dem 1. Januar 2013 spielt dies nun jedoch keine Rolle mehr, wie mmnews.de berichtet und wir in unserem Ratgeber „GEZ 2013“ mit 25 Fragen umfangreich beleuchten.

Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Wege offen. Sie können sich entweder direkt selbst anmelden, was schnell und einfach erledigt ist, oder Sie warten auf den Datenabgleich des Beitragsservice. Sobald dieser feststellt, dass Ihr Haushalt in der Datenbank fehlt, werden Sie zur Anmeldung und Zahlung aufgefordert.

Was passiert wenn ich mich nicht sofort anmelde?

Wie erwähnt werden Sie über kurz oder lang eine Zahlungsaufforderung erhalten. Legen Sie also den monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro bereits jetzt beiseite, wenn Sie erst auf diesen Tag warten wollen.

Wo kann ich mich online anmelden?

Die Online-Anmeldung wird über die Webseite des Rundfunkbeitrags abgewickelt. Unter diesem Link finden Sie direkt alle Formulare, die Sie für eine Anmeldung benötigen. Zudem finden sich dort auch weitere wichtige Formulare, etwa zur Anmeldung einer Zweitwohnung.

Wie lange dauert der Anmeldevorgang?

Rechnen Sie für die Online-Anmeldung einen Zeitraum von etwa 5 bis 10 Minuten ein. Länger dürfte das Ausfüllen der Formularfelder nicht in Anspruch nehmen.

Muss ich den Antrag per Brief oder online einreichen?

Ihnen stehen auf der Homepage beide Varianten offen. Am schnellsten funktioniert die Online-Anmeldung, da die Daten hier direkt übertragen werden. Selbstverständlich absolut sicher durch eine Verschlüsselung.

Welche Daten muss ich dem Beitragsservice mitteilen?

Im Laufe der Anmeldung werden Sie in erster Linie um die Angabe persönlicher Daten gebeten. Also Ihren Namen, Adresse sowie Telefonnummer. Denken Sie daran: Wenn Sie in einem Haushalt mit anderen Beitragszahlern leben, muss nur eine Person den Beitrag entrichten.

Es genügt also, wenn Sie sich für den Beitrag anmelden. Ihr Ehepartner oder berufstätige Kinder im selben Haushalt können bei Ihrer Anmeldung dann die Beitragsnummer Ihres Kundenkontos angeben und sind somit befreit.

Im weiteren Anmeldeprozess können Sie noch wählen, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung beginnen soll. Danach können Sie die Zahlweise festlegen. Gesetzlich definiert ist eine Zahlung pro Quartal, wobei die Abbuchung jeweils „in der Mitte des Dreimonatszeitraums“ erfolgt Alternativ können Sie Vorauszahlungen leisten. Hier stehen Ihnen die Zyklen viertel- und halbjährlich sowie jährlich zur Verfügung.

Im Anschluss legen Sie noch fest, wie Sie den Beitrag bezahlen möchten. Besonders bequem ist die Lastschrift. Alternativ können Sie den Beitrag auch überweisen.

Sobald Sie alle Daten angegeben und bestätigt haben, können Sie Ihre Anmeldung nach Eingabe eines Captcha-Bildes bestätigen.

Ich habe die Anmeldung verschickt, was passiert jetzt?

Sobald die Anmeldung versendet wurde, dauert es einige Tage, bis der Beitragsservice auf Sie zukommt. Sie werden nochmal über die Anmeldung informiert. Je nach gewählter Zahlweise können Sie diesem Schreiben auch entnehmen, wohin Sie die Beiträge überweisen müssen. Dies gilt jedoch nur, sofern Sie keine Zahlung per Lastschrift gewählt haben.