Bekannt aus

ANZEIGE: Home » Magazin » Ist gebrauchte Software legal?

Ist gebrauchte Software legal?

Gebrauchte Software ist für viele Privatpersonen und Unternehmer interessant. Schließlich lässt sich mit gebrauchten Software-Lizenzen einiges an Geld sparen. Aber ist der Kauf und Verkauf von gebrauchter Software wirklich legal und was gilt es dabei zu beachten? Wir klären Sie auf.

Software gebraucht kaufen – legal oder illegal?

Während der Handel mit Gebrauchtwagen niemals die Frage aufkommen lassen würde, ob dieser legal ist, sieht das beim Handel mit gebrauchter Software ganz anders aus. Schließlich unterliegt diese keiner natürlichen Abnutzung und ist theoretisch auch nach einigen Jahren noch voll intakt. Auch wenn die technische Weiterentwicklung dafür sorgt, dass sie auf neueren Geräten vielleicht irgendwann nicht mehr nutzbar ist oder Sicherheitslücken den weiteren Einsatz verhindern. Immerhin: Die Lebenserwartung von Software, d.h. der Zeitraum, in dem man mit Updates rechnen kann, beträgt bei großen Anbietern ca. 10 Jahre. Aus der Sicht des Gesetzes gibt es gegen den Handel mit gebrauchter Software keine Bedenken, demnach ist gebrauchte Software legal. Mehrere Gründe sprechen sogar für den Kauf von gebrauchter Software:

  • Der Gebrauchtkauf ist günstiger als der Kauf von Neuware, demnach sparen Sie Geld.
  • Viele Software-Produkte werden nicht mehr als Neuware angeboten. Nur durch den Kauf von gebrauchter Software erhalten Sie noch das gewünschte Produkt.
  • Kaufen Sie Software gebraucht, können Sie Mietmodelle oder Cloud-Versionen der Softwarehersteller umgehen.

Worauf sollten Sie beim Kauf oder Verkauf von gebrauchter Software achten?

Möchten Sie gebrauchte Software kaufen oder verkaufen, sind Sie dazu verpflichtet, sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu halten beziehungsweise darauf zu achten, dass diese eingehalten werden. Es ist nicht erlaubt, die Zahl der Nutzungsrechte zu erhöhen. Somit dürfen keine Vervielfältigungen stattfinden und nicht mehr Lizenzen verkauft werden, als ursprünglich erworben wurden. Haben Sie eine gebrauchte Software verkauft, sind Sie dazu verpflichtet, das Produkt von Ihrem Rechner zu entfernen und die Lizenz unbrauchbar zu machen. Ist möglicherweise eine Backup-Kopie vorhanden, muss auch diese gelöscht werden. Möchten Sie eine Lizenz verkaufen, darf diese nicht einer zeitlichen Begrenzung unterliegen. Zudem muss es sich um eine Kaufversion handeln. Ob Sie diese als CD/DVD oder Download erworben haben, ist jedoch nicht relevant. Außerdem muss die Lizenz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden und frei von Rechten Dritter sein. Haben Sie die Software lediglich gemietet oder geleast, ist der Verkauf also nicht gestattet.

Möchten Sie gebrauchte Software kaufen, sollten Sie darauf achten, dass es sich bei dem Verkäufer um einen seriösen Händler handelt. Von dem Angebot einer gebrannten Scheibe mit handgeschriebenem Lizenz-Code und ohne einen Beleg mit Zustimmung des Softwareherstellers sollten Sie Abstand nehmen. Unter www.vendosoft.de können Sie zum Beispiel gebrauchte Software rechtskonform und günstig kaufen.