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Kommt Spotify nun doch bald nach Deutschland?

Kommt Spotify nun doch bald nach Deutschland? Eine Grundlage für diese Vermutung haben nun die GEMA und BITKOM via Vertrag festgelegt. Die so genannte „Lizenzierung von Streaming-Angeboten“ hat endlich in Deutschland ein Konzept. Laut des neuen Vertrages erhalten Künstler nun sechs bis neun Cent. Nun werden die Spekulationen vielleicht bald Realität – der Spotify-Stream hierzulande.

Musikfreunde fiebern schon lange auf den Tag hin. Die GEMA und die BITKOM haben sich endlich auf einen gemeinsamen Vertrag geeinigt und darauf haben die Herren bei Spotify lange gewartet. Nun soll die Lizenzierung von Streaming-Angeboten auf eine feste Grundlage gestellt werden. Dienste, die Musik streamen, müssen ab sofort sechs bis neun Cent Urhebervergütung pro Musikstück abführen. Diese Gebührengrundlage war bisher nicht gegeben. Daher war es für Spotify auch nicht rentabel, überhaupt mit dem Rechnen anzufangen. Nun kann der Dienst endlich anfangen zu rechnen. Also welche monatlichen Kosten können dem Nutzer zugemutet werden, welche Kosten rentieren sich für Spotify?

Spotify für 9,99 Euro?

Rechnet man allerdings nach, könnte der Dienst in Deutschland teurer werden, als beispielsweise in Spanien. Dort kostet der Dienst 9,99 Euro. Nach den aktuellen Modellzahlen könnte Spotify so aber nicht überleben. Lediglich 170 Songs könnte ein Nutzer hören. Doch der Dienst hat bereits einen Shop in den Player eingebunden. So könnten zumindest einige zusätzliche Euros auf das Konto nach Schweden transferiert werden. Zudem bietet der Dienst, seit Längerem anderen Entwicklern die Möglichkeit an, andere Dienste mit einzubinden. Zuletzt integrierten die Schweden eigene Apps.

Der Vertrag selbst fasst drei wesentliche Punkte zusammen. In einem Download-Shop müssen künftig Hörproben von 90 Sekunden möglich sein. Die Lizenzierung von Streaming-Angeboten soll auch andere Dienste ermöglichen. Die BITKOM hat sich vorgenommen, auch weitere Verhandlungen in anderen Bereichen fortsetzen. Es gilt aber als sicher: Mit dem Vertrag wurden nun erstmals konkrete Lizenzgebühren genannt, die die Betreiber von Musikportalen als Urhebervergütungen abzuführen haben.