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Social Media: Mehr rechtswidrige Inhalte

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In Deutschland sind die Beschwerden über rechtswidrige Inhalte in den Sozialen Medien deutlich angestiegen. YouTube, Facebook, Twitter, Instagram und TikTok werden vom zuständigen Bundesamt unter die Lupe genommen. Besonders Twitter steht seit der Übernahme durch Elon Musk unter Beobachtung.

Social Media: Deutlich mehr Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

Wie das Handelsblatt berichtet, ist die Anzahl an Beschwerden über rechtswidrige Inhalte in Sozialen Medien sprunghaft angestiegen. Das Blatt bezieht sich dabei auf aktuelle Daten des Bundesamts für Justiz (BfJ). Demnach seien bis Mitte Dezember 2022 knapp über 1500 Beschwerden eingegangen. Seit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Jahr 2017 ist das die höchste Zahl, so das BfJ. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Beschwerden auf das Fünffache angestiegen, Ende 2021 waren lediglich 319 Beschwerden eingereicht worden.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und seine Umsetzung

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist 2017 in Kraft getreten. Anbieter von Sozialen Netzwerken mit mehr als 2 Millionen Nutzerinnen und Nutzer müssen dem Gesetz nach rechtswidrige Inhalten kurzfristig überprüfen und gegebenenfalls löschen. Bei rechtswidrigen Inhalten handelt es sich beispielsweise um Rassismus, Beleidigungen und Verbreitung von Hass und Hetze. Wenn gemeldete Inhalte nicht entsprechend behandelt werden, können sich Meldende an das BfJ richten und eine Beschwerde einreichen.

Die Bundesregierung ist zufrieden

Die Politik sieht das Netzwerkdurchsetzung als Erfolg an. Die Vorsitzende des Digitalausschusses des Bundestags, Tabea Rößner von den Grünen, sieht die gestiegene Zahl an Beschwerden als Beweis dafür, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wirksam ist. Die Zahl der Beschwerden spiegelt jedoch nicht die tatsächlich gemeldeten Inhalte wider. Die Bundesregierung geht davon aus, dass pro großem Netzwerk etwa 400.000 jährliche Beiträge gemeldet werden. Nur ein verschwindend geringer Teil davon wird an das Bundesamt für Justiz herangetragen.