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Bei Flugverspätung entschädigen lassen

Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß. Sie stehen mitten in der Nacht auf, um bloß rechtzeitig am Flughafen zu sein und Ihren Flieger, der am Vormittag starten soll, auf keinen Fall zu verpassen. Doch am Flughafen angekommen, erfahren Sie, dass Ihre Maschine Verspätung hat. Das ist mehr als ärgerlich, allerdings haben Sie in vielen Fällen ein Recht auf Entschädigung. Wir geben Ihnen weitere Informationen rund um die Entschädigung und Erstattung bei Flugverspätung und zeigen Ihnen, wie Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen können.

Flugverspätung: Das steht Ihnen zu

Hat Ihr Flieger mehr als drei Stunden Verspätung, steht Ihnen laut EU Fluggastrechteverordnung in den meisten Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Müssen Sie durch die Verspätung den Flug sogar absagen, können Sie zusätzlich noch eine Erstattung der Ticketkosten verlangen. Wie hoch die Entschädigung letztendlich ist, hängt von der Strecke ab. Für Strecken bis 1.500 km werden 250 Euro Entschädigung fällig, für Strecken über 3.500 km muss die Fluggesellschaft 600 Euro zahlen.  Relevant für die Berechnung der Entschädigung ist die Luftlinie, die sogenannte Großkreisentfernung. Mit dem Entfernungsrechner können Sie diese vorab berechnen. Entschädigungen müssen für jeden Passagier gezahlt werden, für welchen ein Ticket gekauft wurde. Entschädigungen in Form von Gutscheinen oder Prämien-Meilen sind nicht zulässig. Die Auszahlung muss bar oder per Überweisung erfolgen. Damit Sie ein Recht auf Entschädigung haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen eine bestätigte Buchung vorweisen können und rechtzeitig am Check-In gewesen sein. Zudem gilt das Recht auf Entschädigung nur für Flüge, welche in der EU starten oder in der EU landen und von einer Fluggesellschaft durchgeführt wurde, welche einen Sitz in der EU, in der Schweiz, in Island oder in Norwegen hat. Verpassen Sie Ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung bekommen Sie auch dann eine Entschädigung, wenn der erste Flug nur wenig Verspätung hatte. Allerdings müssen Sie beide Flüge bei derselben Fluggesellschaft gebucht und die Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden betragen haben. Ab zwei Stunden Wartezeit haben Sie übrigens das Recht auf Betreuungsleistungen in Form von kostenlosen Getränken, Essen oder Telefonaten. Zieht sich die Verspätung bis zum nächsten Tag hin, bekommen Sie die Übernachtungskosten und den Transfer zum Hotel bezahlt. Kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen aufgetreten ist, erhalten Sie keine Entschädigung. Dies wäre zum Beispiel bei Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder Streik der Fall.

Flugverspätung entschädigen lassen – so geht‘s

Viele Fluggäste wissen überhaupt nichts von ihren Rechten. Dabei haben Sie deutlich mehr Rechte als oft angenommen. Nehmen Sie diese in Anspruch! Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung können Sie übrigens bis zu drei Jahre nach dem geplanten Flugdatum zum Jahresende geltend machen. Sie haben somit alle Zeit der Welt. Möchten Sie sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft herumärgern, haben Sie die Möglichkeit einen Anbieter zu beauftragen, welcher sich um Ihre Erstattung bei Flugverspätung kümmert. Sie können vorab prüfen, ob Sie einen Anspruch haben und müssen sich dann um nichts mehr kümmern.  Die Experten kennen sich bestens mit dem durchaus komplizierten Prozedere aus und weisen eine hohe Erfolgsquote auf. Wurden Sie entschädigt, erhält der Anbieter einen kleinen Prozentanteil der Entschädigungssumme.