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Fluggastrechte: Was steht den Reisenden zu?

Die Fluggastrechte wurden zum Schutz der Verbraucher als Ergänzung zu den zivilrechtlichen Ansprüchen, welche Flugreisende im Fall von Unregelmäßigkeiten beim Flugbetrieb zustehen, eingeführt. Geregelt sind darin insbesondere zivilrechtliche Ansprüche, die den Passagieren bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen zustehen. Wie hoch die Ansprüche im Einzelfall sind, erfahren die Fluggäste auf Fluggastportalen wie beispielsweise Airhelp.

Hintergründe zu den Fluggastrechten

Geregelt wurden die Fluggastrechte auf internationaler Ebene durch das Montrealer Übereinkommen, das am 28. Mai 1999 unterzeichnet wurde. Im wesentlichen befasst sich dieses *Übereinkommen mit der Haftung für Schäden, die für die Passagiere während eines Fluges entstehen können. In Kraft getreten ist das Montrealer Übereinkommen 2004 in Deutschland und Österreich, ein Jahr später auch in der Schweiz.

Wann muss die Fluggesellschaft zahlen?

Keine Entschädigung müssen Fluggesellschaften gemäß des Montrealer Übereinkommens, wenn außergewöhnliche Umstände einen ordnungsgemäßen Flug verhindern. Als außergewöhnliche Umstände gelten dabei Situationen, auf welche die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Dazu gehören beispielsweise Streiks, sicherheitsgefährdende Witterungsbedingungen, Mängel in der Flugsicherung, die im Vorfeld nicht zu erwarten waren, und ähnliches.

Andernfalls muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung bezahlen, wenn ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Doch Fluggesellschaften stehen bereits bei geringfügigeren Verspätungen in der Pflicht. So haben die Passagiere bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden ein Recht darauf, verpflegt zu werden. Ferner muss die Fluggesellschaft gewährleisten, dass die Passagiere mindestens zwei Telefonate führen oder zwei E-Mails verschicken können. Sollte sich ein Flug auf den nächsten Tag verschieben, muss die Fluggesellschaft die Kosten für die Unterkunft und den Transfer zwischen Hotel und Flughafen übernehmen. Wird ein Flug komplett gestrichen, haben die Fluggäste einen Anspruch auf eine komplette Rückerstattung des Ticketpreises. Unter Umständen haben sie ferner einen Anspruch auf eine zusätzliche finanzielle Entschädigung. Auch hier gilt: Die Fluggesellschaft steht nicht in der Pflicht, wenn außergewöhnliche Umstände die Annullierung notwendig machen. Dazu gehören etwa politische Unruhen im Zielgebiet.

Wenn sich ein Flug verspätet

Die Höhe  der Entschädigung, wenn der Flug zu spät erfolgt, hängt von mehreren Faktoren ab. Das sind im Wesentlichen die Dauer der Verspätung und die Länge der Flugstrecke. So müssen die Fluggesellschaften die Passagiere für alle Flüge mit einer Distanz von bis zu 1.500 Kilometern bei einer Verspätung ab drei Stunden mit 250 Euro entschädigen. Die höchste Entschädigung steht den Passagieren zu, wenn sich ein Flug, dessen Ziel außerhalb der EU liegt und die Distanz zwischen Start und Landung mehr als 3.500 Kilometer beträgt, um mindestens vier Stunden verspätet. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft den betroffenen Passagieren einen Betrag von 600 Euro zahlen.

Einschätzung

Als Fazit möchten wir folgendes ziehen: Sie sollten sich weder verrückt machen lassen von drohenden Strafen, noch von möglichen Vergütungen, die man bei Streitigkeiten bekommt. Ein effizientes Informieren reicht, man sollte sich den schönen Urlaub ja nicht vergeuden lassen. Doch manchmal lohnt es sich wirklich. Dafür muss man sich nicht einmal zwingend im Vorfeld informieren, sondern dann gezielt und wenn es soweit ist. Seine Rechte zu kennen kann hilfreich sein, da vermutlich niemand in der Schuld diese auch zugeben wird. Und so ist das eben auch mit großen Konzernen oder Fluglinien etc.