Bekannt aus

ANZEIGE: Home » Magazin » Handyortung am Arbeitsplatz: Wo sind die Grenzen?

Handyortung am Arbeitsplatz: Wo sind die Grenzen?

Handy orten ohne Zustimmung: In bestimmten Fällen ist dies durchaus möglich – auch am Arbeitsplatz. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Smartphone legal geortet werden darf und welche Funktionen die Apps, die zu diesem Zweck genutzt werden, sonst noch bieten.

Keine Handyortung ohne Erlaubnis

Die unerlaubte Ortung eines fremden Mobiltelefons ist in den meisten Ländern, darunter auch in Deutschland, strafbar. Anders ausgedrückt: Nimmt man als Privatperson eine Lokalisierung des aktuellen Standortes eines fremden Smartphones vor, begeht man eine Straftat. Die heimliche Überwachung, zu der auch die Handyortung zählt, ist illegal. Die gesetzliche Grundlage bildet § 98 des Telekommunikationsgesetzes. Dort ist zu lesen, dass der Ortungsdienst eine Einverständniserklärung der überwachten Person benötigt. Liegt diese nicht vor, handelt es sich um einen Gesetzesverstoß.

Wer das Telekommunikationsgesetz genau studiert, wird feststellen, dass eine schriftliche Erklärung des Überwachten verlangt wird. Es genügt also nicht, eine mündliche Erlaubnis einzuholen. Im Streitfall ist es für den Beschuldigten ausgesprochen schwer, den Nachweis zu erbringen, dass der Abgehörte seine Einwilligung zur Ortung seines Smartphones gegeben hat.

Handyortung durch den Arbeitgeber

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihrem jeweiligen Arbeitgeber – sei es ein Unternehmen oder eine Behörde – ihre gesamte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wenn der Arbeitgeber den begründeten Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter seinen Verpflichtungen nicht in ausreichender Weise nachkommt, wird er, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Handyortung veranlassen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Außendienstmitarbeiter für seine Touren ungewöhnlich lange benötigt oder mehr Kilometer zurücklegt als seine Arbeitskollegen.

Damit eine Handyortung vorgenommen werden kann, muss zunächst sichergestellt werden, dass das zu ortende Gerät Eigentum des Unternehmens ist. Verwendet der Mitarbeiter zur Kommunikation ausschließlich sein eigenes Handy, ist eine Ortung nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen droht dem Arbeitgeber eine empfindliche Strafe. In jedem Fall stellt ein entsprechendes Verhalten eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein erhebliches Bußgeld nach sich zieht.

Wenig bekannt ist, dass Arbeitgeber nicht nur die GPS-Koordinaten von Diensttelefonen ermitteln dürfen – sie sind auch berechtigt, alle darauf befindlichen Daten auszulesen. Verwendet ein Mitarbeiter sein Diensthandy, um sich während der Arbeitszeit mit Freunden auszutauschen oder im Internet zu surfen, kann der Chef arbeitsrechtliche Schritte einleiten und die ausgelesenen Daten als Beweis verwenden, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Bundesdatenschutzgesetz: Kein permanenter Überwachungsdruck

Unternehmen, die auf eine feste Zuteilung der Arbeitsplätze verzichten, orten ihre Mitarbeiter immer häufiger über Diensthandys oder -laptops. Technisch gesehen ist dies leicht: Der aktuelle Standort kann unter anderem über die MAC-Adresse des Endgeräts, die Bluetooth-Verbindung oder mit Hilfe einer Magnetfelderfassung bestimmt werden. Dabei ist jedoch das Datenschutz- und Mitbestimmungsrecht zu beachten.

Die Standortbestimmung ist in räumlicher und zeitlicher Hinsicht so zu beschränken, dass kein permanenter „Überwachungsdruck“ entsteht. Das Gesetz verlangt, dass durch die Standortbestimmung keine Rückschlüsse auf die Leistung oder das Verhalten der Mitarbeiter möglich sein dürfen. Eine Verfolgung in Echtzeit ist ebenfalls zu vermeiden. Zudem sollen die Lokalisierungsdaten am Ende jedes Tages automatisch gelöscht werden.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Handyortung am Arbeitsplatz sollte immer einer strengen Zweckbindung und Löschroutine unterworfen sowie schriftlich dokumentiert sein. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter über die Ortung ihrer Arbeitsplätze, die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Zweck und die Dauer der Verarbeitung informiert werden. Derartige Informationen können in die allgemeine Datenschutzunterrichtung für die Belegschaft aufgenommen oder für den betroffenen Angestellten zum Abruf bereitgehalten werden, beispielsweise im Intranet.

Zu beachten ist auch, dass im Zusammenhang mit der Handyortung und der Speicherung personenbezogener Daten ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht. Der Grund: Vorhaben dieser Art gelten als Einführung und Anwendung einer technischen Einrichtung, die objektiv dazu geeignet ist, die Leistung oder das Verhalten der Unternehmensmitarbeiter zu überwachen. Über die Lokalisierungsdaten lassen sich Rückschlüsse auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit des Angestellten ziehen. Erfahrungsgemäß pocht der Betriebsrat darauf, das Verfahren in einer Betriebsvereinbarung zu regeln – hier muss die Firma sich betriebsverfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich festlegen.

Funktionen von Ortungs- und Spionageapps im Überblick

Für die Handyortung stehen Unternehmen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Die fraglos beste Lösung ist die Verwendung einer sogenannten Spionage-App. Im Unterschied zu einer reinen Ortungs-App, die lediglich zur Ermittlung der gegenwärtigen Standortdaten genutzt werden kann, liest eine Spionage-App nahezu alle Handydaten aus und speichert sie auf einem Server. Der Nutzer kann mit jedem beliebigen Endgerät auf die Daten zugreifen und diese sogar ausdrucken. Die Hersteller von Spionage-Apps bieten Unternehmen spezielle Tarife an, die es ermöglichen, mit einer Lizenz Dutzende oder gar Hunderte von Zielgeräten zu überwachen.

Zu den wichtigsten Funktionen von Spionage-Apps gehören das Mitschneiden von Telefonaten sowie das Abgreifen von E-Mails und SMS. Auch Social Media-Chats, über die mittlerweile ein Großteil der Kommunikation abgewickelt wird, werden von Spy-Apps aufgezeichnet und gespeichert. Der Nutzer erhält Zugang zu den Kontaktlisten des Abgehörten und kann feststellen, welche Anwendungen auf dem Zielgerät installiert sind. Spionage-Apps arbeiten diskret im Hintergrund und sind für Handynutzer ohne weitreichende technische Kenntnisse nicht aufspürbar.