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Online Gutscheine und Boni: Was bedeuten sie und wie ist die Rechtslage?

Gutscheine und Boni sind nicht zwingend gleich zu behandeln, wenn man diese online und offline betrachtet. Das dürfte die meisten von euch nicht wirklich überraschen. Wir möchten uns heute aber einmal eine viel spannendere Frage anschauen: Nämlich, wie die Rechtslage mit Online Gutscheinen und Boni aussieht. Und natürlich, welche Beispiele es für Online Gutscheine gibt. Viel Spaß damit und ein gutes Lernen.

Wie möchten zunächst die Rechtslage von Gutscheinen, auch online, in Deutschland erörtern. Bitte beachtet, dass diese in Österreich oder der Schweiz leicht anders sein kann. Zudem greifen wir hier auf den Stand der Dinge 2019 zurück und auf die Quelle der Verbraucherzentrale.

Die Rechtslage von Gutschein

  • Nein, er ist nicht zwingend ewig gültig. Möglicherweise befristet der Anbieter den Gutschein auch. Allerdings ist eine zu kurze Dauer und damit Gültigkeit allgemein nicht akzeptiert und auch rechtlich nicht unterstützbar. Eine Verjährungsfrist von 3 Jahren kann angesetzt werden.
  • Ist die Frist übrigens abgelaufen, so darf der Kunde im Normalfall getrost den Geldwert des Gutscheines erhalten. Auch hier gilt aber: Entstehen dadurch finanzielle Schäden für das Unternehmen oder besonders schwierige Umstände, kann dem entgangen werden. Doch der Kunde hat eigentlich Anspruch darauf. Möglicherweise wird sich am Ende auf eine Summe abzüglich der entgangenen Gewinne des Unternehmens geeinigt.
  • Der Gutschein kann schrittweise eingelöst werden. Dabei gilt jedoch, dass für das Geschäft oder den Online Shop kein großer Umstand entstehen darf. Werden dadurch gar finanzielle Schäden verursacht, ist ein solches Einlösen unwirksam.
  • Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, sind sämtliche Gutscheine leider als unwirksam anzusehen. Sobald ein Insolvenzverfahren grundsätzlich eröffnet ist, verfallen Gutscheine, Boni und Geschenke jeglicher Art im Normalfall direkt.

Anschließend folgend noch zweite Beispiele für im Moment bekannte Gutscheine und Boni in der Online Welt.

Gutscheine in Online Shops

Wir verschenken sie doch auch sehr häufig und gönnen sie uns selber zu Weihnachten. Natürlich ist das der Hauptnutzen der meisten Online Gutscheine: Online Shops locken dann teilweise auch mit Boni oder mit Extra Geschenken, wenn man eine gewisse Summe als Gutschein erwirbt. Sehr beliebt sind etwa Douglas Gutscheine oder Zalando Gutscheine.

Diese gibt es in völlig unterschiedlichen Formen. Man kann Geldgutscheine haben oder auch ein bestimmtes Produkt verschenken. Man kann sie individualisieren oder man greift auf Vorlagen zurück. Es ist sehr vieles möglich im Bereich der Online Gutscheine.

Gutscheine in der Online Spiele Welt

Im dichten Dschungel von Online Gaming Plattformen oder Online-Casinos mussten die Anbieter immer öfter nach Möglichkeiten suchen, um sich voneinander abzusetzen. Dabei nutzen viele Plattformen die Möglichkeit, großartige Willkommensboni oder Freispiele zu vergeben. Hier gibt es verschiedene Arten. Der Einzahlungsbonus wird für die erste Einzahlung von Neukunden eingesetzt. Dieser wird oft mit einer Prozentzahl angegeben. Ein 100 % Bonus bedeutet zum Beispiel, dass die erste Einzahlung verdoppelt wird, also 100 % der Einzahlung dazu geschenkt werden. Auch die Vergabe von Freispielen ist bei Einzahlungen üblich. Besonders beliebt ist jedoch der Casino Bonus ohne Einzahlung. Hierfür müssen sich Spieler bei einer Plattform nur anmelden, ohne Echtgeld einzuzahlen, und erhalten so ihren Bonus. Spieler können somit risikofrei die angebotenen Games ausprobieren und selbst entscheiden, ob die Plattform die richtige für sie ist.