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Wann ist eine Videoüberwachung für Privathaushalte sinnvoll?

Etliche Gründe veranlassen Hausbesitzer dazu, eine Videokamera zur Überwachung des Privathaushalts anzubringen. Hier müssen jedoch einige Regeln beachtet werden. Wir zeigen auf, wann die Videoüberwachung eines Privathaushalts Sinn macht und was es dabei zu beachten gilt.

Die häufigsten Gründe für eine Videoüberwachung

Alle paar Minuten brechen in Deutschland Menschen in fremde Wohnhäuser ein und nehmen alles mit, was ihnen wertvoll erscheint – Tendenz steigend. Besonders zu den Urlaubszeiten steigt die Anzahl an Einbrüchen immens an. Die Aufklärungsquote solcher Verbrechen ist sehr gering. Betroffene bleiben zurück voller Wut, Ärger und der Angst, erneut von Einbrechern heimgesucht zu werden.

Hier kann der Einsatz einer Videokamera durchaus sinnvoll sein und den Betroffenen etwas Sicherheit zurückgeben. Auch Nachbarschaftsstreitigkeiten oder regelmäßig vorkommender Vandalismus sind häufige Gründe, warum Überwachungskameras im privaten Bereich installiert werden. Besonders in Gegenden, wo Kriminalität nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel ist, kann mittels Videoüberwachung das Sicherheitsgefühl gestärkt werden.

Private Videoüberwachung – darauf müssen Sie achten

Grundsätzlich ist es jedem gestattet, das eigene Einfamilienhaus und/oder Grundstück mit einer Videokamera zu überwachen. Die Installation von Überwachungskameras im privaten Bereich ist nicht meldepflichtig. Wichtig ist, dass Sie nur das eigene Grundstück überwachen und die Kamera nicht auf öffentliche Wege, das Nachbargrundstück, gemeinsame Zugangswege oder gemeinsam genutzte Einfahrten richten. Dies gilt auch für Attrappen, durch die sich Passanten überwacht fühlen könnten.

Möchten Sie eine Kamera einsetzen, sollten sie diese fest anbringen und kein schwenkbares Gerät verwenden. So bekommen Nachbar oder Passanten nicht den Eindruck, dass sie unerlaubt gefilmt werden. Überwachen Sie Ihr Grundstück, sollten Sie Personen, die es betreten, davon in Kenntnis setzen, indem Sie zum Beispiel ein Schild mit entsprechendem Hinweis aufhängen. Jeder Person steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu und somit auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder Mensch soll sich ungezwungen in der Öffentlichkeit bewegen können, ohne Angst davor haben zu müssen, dass er von Kameras beobachtet und sein Verhalten aufgezeichnet wird.

Halten Sie sich nicht an die rechtlichen Vorgaben, kann dies teuer werden: Nehmen Sie Personen unerlaubt auf, da Ihre Kamera zum Beispiel auch auf den Gehweg zeigt, können diese Unterlassung, sowie gegebenenfalls Schadenersatz, Schmerzensgeld und die Löschung der Aufnahmen verlangen. Zusätzlich wird der Staat ein Bußgeld verhängen und fordern, dass die Kameras unverzüglich abgebaut werden.

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihren Privathaushalt per Videokamera zu überwachen, finden Sie im Internet zahlreiche Informationen rund um den Kauf von Videoüberwachung. Wenden Sie sich an einen kompetenten Hersteller für sicherheitsrelevante Systeme, der Sie umfassend beraten kann.