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Gesetz gegen Internetpiraterie knapp gescheitert

Schon vor kurzem habe ich mich über das in Frankreich vorgeschlagene Gesetz, dass Nutzer illegaler Tauschbörsen mit eine Internetsperre bestraft, erkundigt. Erst hieß es, dass das Gesetz verabschiedet, also akzeptiert wurde, jetzt kam aber die Nachricht, dass die französische Nationalversammlung doch gegen den Gesetzentwurf gestimmt hat. Das meines Erachtens sehr knappe Ergebnis von 15 Ja- und 21 Nein-Stimmen hätte durchaus auch anders ausfallen können, hätte die französische Nationalversammlung statt 36 Stimmen die möglichen 577 Stimmen der Abgeordneten gehabt. Insgesamt war die Versammlung nämlich eine mit der geringsten Teilnehmerzahl.

Der Gesetzentwurf von Kultusminisertin Christine Albanel hatte ausgesagt, dass alle Filesharer zunächst darauf hingewiesen werden, dass sie illegal urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen haben. Nach höchstens zwei Abmahnungen hätte dies dann Konsequenzen gehabt. Als Beispiel wurde die einjährige Internetsperre anvisiert. Trotzdem hätte der Anschlussinhabe noch brav an seinen Provider zahlen müssen, denn die Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

Übrigens hat Frankreich den Gesetzesentwurf schon im Juli 2008 auf EU-Ebene vorgeschlagen. Damals lehnte das Europäische Parlament das Modell ausdrücklich ab. Ich denke, wenn dieses Gesetz tatsächlich verabschiedet worden wäre, so hätte dies keine großen Auswirkungen auf die jetzige Situation gehabt. Die Regierung kann niemals ein paar Millionen Internetanschlüsse prüfen, dafür konzentriert sich dieses lieber auf die großen Fische. Selbst denen wäre das aber sicherlich egal, denn es gibt zum Beispiel UMTS, welches mittlerweile immer schneller wird. Einen Vertrag kann ja auch ein Bekannter abgeschlossen haben, denn der Straftäter darf einen Internetanschluss dann nicht mehr abschließen.