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Nach der Megaupload-Sperre: Welches Risiko droht Nutzern von Filehostern?

Für viele Filesharer kam die Abschaltung von Megaupload völlig überraschend. Die Filehoster Filesonix und x7 deaktivierten sich kurze Zeit später selbst. Up- sowie Downloader sind verunsichert. Techfacts erklärt, welche möglichen Risiken drohen und ob Sie als Downloader beziehungsweise Uploader mit Abmahnungen rechnen müssen.

Seit der Abschaltung von Megaupload sind viele User nervös. Der Filehoster war von den Behörden abgeschaltet worden. Der Betreiber Kim Schmitz und einige Mitarbeiter wurden verhaftet. Kurze Zeit später deaktivierten sich die Filehoster Filesonic und x7 selbst.

Viele Nutzer der Streaming-Angebote waren verunsichert. Klopft nach dem "Bust" womöglich die Polizei an der eigenen Haustür? Oder droht eine kostspielige Abmahnung? Je nachdem, ob man nur Downloader oder auch Uploader war, muss diese Frage unterschiedlich beantwortet werden.

Downloader können beruhigt sein

Die Strafbarkeit einer Stream-Nutzung ist unter Juristen ein höchst umstrittenes Thema. Die Mehrheit der Fachanwälte verneint dies. Schließlich findet bei einem Stream keine echte Vervielfältigung statt. Doch selbst im Falle einer Strafbarkeit hätten die Ermittlungsbehörden ein erhebliches Problem. Ohne ein Geständnis dürfte dies kaum möglich sein.

Das zivilrechtliche Restrisiko

Rechteinhaber könnten dennoch eine Abmahnung gegenüber dem Anschlussinhaber aussprechen. Doch auch hier gilt: Erst einmal müsste die IP-Adresse ermittelt werden. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Megaupload und Co. die Nutzer-IP-Adressen langfristig gespeichert haben. Doch auch so wäre eine Abmahnung unattraktiv. Der Schaden wird über die Lizenzanalogie ermittelt. Bei einem Stream wird das Werk nicht verbreitet, sondern nur heruntergeladen. Der Schaden wäre also genau ein einziger Download. Ein Betrag, der kaum eine Verfolgung auslösen kann.

Uploader spielen vielleicht mit dem Feuer

Weit risikoreicher ist die Situation für unvorsichtige Uploader. Zwar speicherte Megaupload die IP-Adressen von Uploadern nicht. Andere Filehoster verfahren jedoch so. Strafrechtlich wäre es auch hier schwierig, den eigentlichen Täter zu ermitteln. Zivilrechtlich wird es jedoch aufgrund einer massenhaften Verbreitung äußerst teuer.

Übertragbarkeit auf andere Angebote

Diese Erläuterungen sind problemlos auf alle Filehoster anwendbar. Kurz zusammengefasst kann man also sagen: Downloader sind auf der sicheren Seite. Uploader sollten aufmerksam sein.