Nutzerdaten: Irischer Datenschützer entlastet Facebook
Wer hätte das gedacht? „Facebook verstößt nicht gegen irisches und europäisches Datenschutzrecht“. Eine so genannte Betriebsprüfung in Irland hat das nun ergeben. Ein irischer Datenschützer lobte, dass Facebook dennoch Änderungen in Sachen Sicherheit vornehmen möchte. Fast drei Monate lang hat die irische Datenschutzbehörde DPC analysiert, ob Facebook irisches und europäisches Datenschutzrecht verletzt oder nicht.
Der Bericht der DPC schlägt ein, wie eine Bombe. Zumindest, wenn man Datenschützer in Schleswig-Holstein ist. Das Bundesland gilt als schärfster Kritiker in Sachen Facebook. Nach mehreren Monaten Test-Szenerien und Prüfungen hat nun das Team rund um Gary Davis ein überraschendes Ergebnis präsentiert. Die Datenschutzbehörde DPC hat einen ersten Bericht über die Betriebsprüfung und die Gespräche mit Facebook vorgelegt. Die Kernaussage: Das Unternehmen hält sich an irische und europäische Richtlinien. Eine weitere Überraschung ist, dass Facebook verspricht, dennoch zahlreiche Änderungen, um Nutzer besser zu informieren, was mit ihren Daten geschieht, auf den Weg zu bringen. Davis beschreibt die Zusammenarbeit mit dem sozialen Netzwerk zudem als konstruktiv. Denn auch andere Änderungen will das Unternehmen überdenken.
Facebook und die Musterlösungen
Der vollständige Bericht umfasst 149 Seiten. Zusätzlich beschreiben 77 Seiten die technische Analyse einzelner Facebook-Funktionen. Anders als bei Google hat Facebook seinen Hauptsitz in Dublin und beruft sich auf irisches und europäisches Recht. Datenschutztechnisch kein leichtes Unterfangen. Facebook hat nun angekündigt, „Musterlösungen“ anzubieten, um die Datenschutzrichtlinien zu 100 Prozent zu erfüllen. Damit will das Netzwerk wahrscheinlich Google+ ausschalten, zumindest soll daraus ein Vorteil verschafft werden.
Grundsätzlich wollte die Behörde untersuchen, ob Facebook Nutzerdaten „fair“ sammelt, ob die Nutzer verständliche Informationen darüber bekommen, wie ihre Daten verarbeitet werden, ob Facebook unverhältnismäßig viele Daten sammelt, ob die Daten sicher vorgehalten und auch wirklich gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden und ob Facebook seinen Nutzern – mit wenigen Ausnahmen – einen Zugang zu allen persönlichen Daten gewährt. Was überrascht: Die Behörde überprüfte auch, ob sich durch die Gesichtserkennung und das Markieren anderer Nutzer, durch den „Gefällt-mir“-Button und Apps von Drittanbietern weitere datenschutzrechtliche Probleme ergeben. Dahingehend hatten Datenschützer in Deutschland sogar Abmahnungen versendet – allen voran, die aus Schleswig-Holstein.