Phishing-Mail: „Hinweis der Steuererklärung für das Jahr 2011“
Aktuell ist eine besonders raffinierte und gut gestaltete Phishing-Mail unterwegs, die sich an Internetnutzer in Deutschland richtet. Dabei ködert die Mail mit einer vermeintlichen Steuerrückerstattung. Die Aufmachung der Mail ist professionell, bleibt jedoch ein Betrugsversuch. Internetnutzer sollten die Mail direkt löschen.
Viele Bundesbürger empfinden nur wenig Zuneigung für ihr Finanzamt. Von dieser Regel gibt es jedoch eine Ausnahme. Sobald eine Steuerrückerstattung winkt, ist die Freude groß. Bei manchen ist die Begeisterung sogar derart überschwänglich, dass alle Vorsichtsmaßnahmen vergessen werden.
Kriminelle nutzen diese Leichtgläubigkeit seit einiger Zeit. Sie verschicken Phishing-Mails die den Empfängern eine Steuerrückerstattung im dreistelligen Bereich versprechen. Bemerkenswert ist dabei die professionelle Aufmachung der E-Mails.
Professionelle Phishing-Mail zur Steuererklärung 2011
Auf den ersten Blick ist der E-Mail kaum anzusehen, dass sie ein böser Betrugsversuch ist. Die optische Darstellung ist glaubhaft. Erst bei genauerem Hinsehen fallen vereinzelte Fehler in der E-Mail auf. Ein vergessenes Wort beispielsweise. Im Vergleich zu sonstigen Phishing-Mails ist das Niveau hier jedoch deutlich höher.
Die Gauner informieren erst schlicht über die vermeintliche Rückzahlung, ehe es mit einem angehängten Dokument an die Geldbörse des Empfängers geht. Bei dem Dokument handelt es sich um ein angebliches Formular für Steuererstattungsansprüche. Auch hier fällt sofort auf, dass an der Qualität der Darstellung gedacht wurde.
Steuerrückerstattung mit Kreditkarten-Daten
Auffällig wird das Formular nur an einer Stelle: Der Empfänger soll seine Kreditkarten-Daten eingeben, um den Geldbetrag zu erhalten. Da parallel noch viele weitere persönliche Daten abgefragt werden, kann man dies beim leichtfertigen Ausfüllen durchaus übersehen.
Lassen Sie das Formular in jedem Fall unangetastet und löschen Sie die Mail unverzüglich. Das Finanzamt würde sich nie per E-Mail melden, um auf eine Steuerrückerstattung aufmerksam zu machen. Vor allem aber würde die Behörde dafür keine Kreditkarten-Informationen abfragen.