Tauschbörsennutzer können wieder aufatmen
Das Landgericht Oldenburg hat ein für mich merkwürdiges Urteil gefällt. In einem Fall hat sich ein Mann gewaltpornografische Schriften über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen. Angeblich wusste dieser nicht, dass er nach dem Download dieses auch gleichzeitig wieder anbietet. Das ist ja das eigentliche Ziel eines „Wie du mir, so ich dir“-Netzwerks. Letztendlich erklärte der Mann, dass er sich seiner Taten nicht bewusst war und hat damit schon fast etwas gutes für Tauschbörsennutzer, also Filesharer, getan.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hob mit Urteil vom 8. Mai 2008 das Urteil des Landgerichts auf. Die Begründung empfinde ich persönlich als ein bisschen schwach: „[…] Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms ableiten, auf die sich die Überzeugung stützen lässt, der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres auch von dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden […]“. Ich finde, dass jeder Filesharer genau weiß, dass man Dateien nach dem Download gleichzeitig wieder anbietet. Die meisten machen sich vorher ja auch genau kundig.
Weiter erklärte das Oberlandesgericht Oldenburg, “ […] dass der aktive Nutzer einer Internet-Tauschbörse weiß oder damit rechnet, dass die von ihm heruntergeladenen Dateien bereits durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch im Fall der wiederholten Nutzung und umso mehr, wenn heruntergeladene Dateien in einem Ordner für incoming Dateien gespeichert werden […]“. Tja, dieses Mal haben Filesharer wirklich Glück gehabt. Ab sofort muss man als aktiver Tauschbörsennutzer, die über das P2P-System funktionieren, nur noch sagen, dass man von nichts eine Ahnung hatte und das doch nicht gemacht hätte, hätte man es gewusst.